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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Der Kanton gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Basis für die Berechnung bildet die letzte definitive, rechtskräftige Steuerveranlagung, welche zum Zeitpunkt der Anmeldefrist vorliegt. Das massgebende Einkommen besteht aus dem steuerbaren Einkommen und einem Fünftel des steuerbaren Vermögens.
Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Jahres, in welchem der Antrag gestellt wird. Die antragstellende Person muss bei einem vom Bund anerkannten Versicherer für die gesetzliche Krankenpflege versichert sein und den Wohnsitz am 1. Januar des Jahres der Prämienverbilligung im Kanton Aargau haben.
Höhe der Prämienverbilligung
Der Anspruch auf Prämienverbilligung bestimmt sich wie folgt. Zusammenzuzählen sind die Richtprämien gemäss nachstehender Tabelle:
- Richtprämie Erwachsene
- Richtprämie des ungetrennt lebenden Ehegatten
- Richtprämie der Kinder für deren Unterhalt zur Hauptsache aufzukommen ist.
Übersteigt das Total der Richtprämien die Prämiengrenze, so übernimmt der Kanton den Differenzbetrag, sofern dieser das vom Regierungsrat festgesetzte Minimum übersteigt.
Die gleiche Regelung gilt bei eingetragenen Partnerschaften.
| Pro Anzahl | Richtprämie |
|---|---|
| Erwachsene | CHF 3350.— |
| Kinder | CHF 950.— |
| Jugendliche in Ausbildung | CHF 3350.— |
| Prämiengrenze | 11 % vom massgebenden Einkommen |
Die Prämienverbilligung darf die effektiven Prämien für die obligatorische Krankenversicherung nicht übersteigen.
Anmeldeverfahren im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau gilt das Antragsprinzip, d.h. ohne Antrag kein Anspruch!
Eine Anmeldung muss jedes Jahr für das Folgejahr eingereicht werden. Mit dem Anmeldeformular müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Letzte definitive Steuerveranlagung. Quellensteuerpflichtige Personen haben ihr Einkommen mit einer Bescheinigung des Kantonalen Steueramtes zu belegen
- Aktueller Krankenversicherungsausweis für jede auf dem Anmeldeformular aufgeführte Person.
Anmeldefrist / Einreichungsort
Ein Gesuch muss im ordentlichen Verfahren bis am 31. Mai des Vorjahres – in Bezug auf das Jahr der Prämienverbilligung - auf der Gemeindezweigstelle SVA des Wohnortes eingereicht werden. Die Anmeldungen zur Prämienverbilligung des Jahres 2013 müssen bis am 31. Mai 2012 eingereicht werden.
Zuzüger: Wer nach dem 31. März und bis spätestens 31. Dezember 2012 im Kanton Aargau Wohnsitz nimmt, kann die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2013 bis am 31. März 2013 einreichen.
Veränderung des Einkommens oder der Personenanzahl
Bei nachweisbarer Veränderung des Erwerbseinkommens um mindestens 20 % auf eine Dauer von mindestens 6 Monaten (z.B. Arbeitslosigkeit) kann ein Antrag auf Nachvergütung – ab dem Zeitpunkt der Veränderung – gestellt werden. Der Anspruch ist innert 12 Monaten nach dem Eintritt der Veränderung geltend zu machen.
Verändert sich die Zahl der bezugsberechtigten Personen (z.B. Geburt eines Kindes), kann innert 12 Monaten nach dem Eintritt der Veränderung ein Antrag auf Nachvergütung gestellt werden.
Auszahlung
Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt in der Regel über die Krankenkasse.
Dadurch reduziert sich die monatlich zu bezahlende Grundprämie im Folgejahr.
Wer gibt Auskunft?
Die Gemeindezweigstelle SVA ist zuständig für die Abgabe und Entgegennahme der Anmeldeformulare und erteilt Auskünfte.
Formulare
Antragsformulare und Zusatzblätter können Sie auf der Gemeindezweigstelle SVA Ihres Wohnortes beziehen oder auf unserer Website herunterladen. Wichtig: Den aufgrund der letzten definitven Steuerzahlen möglicherweise anspruchsberechtigten Personen wurden die vorgedruckten Anmeldeformulare direkt zugestellt.
Ergänzungsleistungsbezüger
Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, müssen kein Anmeldeformular einreichen. Ein vom Bund festgelegter Pauschalbetrag wird bei der Berechnung des Ergänzungsleistungsanspruchs automatisch berücksichtigt.
Berechnung
- Berechnung der Prämienverbilligung (Online Rechner)
