Frau im Rollstuhl an Arbeitsplatz

Abklärung individuelle Unterstützung

Im Auftrag des Kanton Aargau klären wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Unterstützungsbedarf und bemessen diesen. Individuelle Unterstützungsleistungen helfen Ihnen beim selbstständigen Wohnen, begleiten Sie im ersten Arbeitsmarkt oder entlasten Ihre Familie bei der Betreuung von schwer behinderten Kindern oder Jugendlichen.

Leichte Sprache

Was sind individuelle Unterstützungsleistungen?

Ambulante Unterstützung beim selbstständigen Wohnen
Eine Institution kann Sie bei der Organisation und Pflege Ihres Haushaltes unterstützen, damit Sie möglichst selbstbestimmt leben können.

Ambulante Begleitung im ersten Arbeitsmarkt
Die Institution begleitet Sie bei der Arbeit und steht Ihnen und Ihrem Arbeitgeber beratend zur Seite.

Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen 

Die Entlastungsleistungen kann durch eine externe Person erbracht werden oder aus dem Umfeld der Familie stammen. Die leistungserbringende Person muss in einem Arbeitsverhältnis mit der Einrichtung stehen.
Neuaufnahmen sind möglich. Die verfügbare Leistungsmenge ist jedoch begrenzt. 

Die Abklärung individuelle Unterstützung (AIU) bemisst Ihren persönlichen Bedarf an diesen Leistungen. Die Leistungen selbst erhalten Sie dann allenfalls von einer Einrichtung.

Mehr Informationen zu den Leistungen finden Sie ganz unten auf dieser Webseite unter «Nützliche Links». Auch die Institutionen können Sie beraten.

Wann kann ich die Leistungen beantragen?

Grundsätzlich können Sie eine der Leistungen beantragen, wenn Sie im Kanton Aargau wohnhaft sind, eine Einrichtung gefunden haben, die Sie in Ihren Bedürfnissen unterstützen kann und wenn Sie unten aufgeführte Voraussetzungen erfüllen.

Ambulante Unterstützung beim selbstständigen Wohnen – Voraussetzungen:

  • Meine Invalidität beträgt mindestens 40%
  • Meine Invalidität wurde vor Erreichen des AHV-Alters festgestellt
  • Ich habe keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV oder
  • Ich erfülle die Voraussetzungen für den Assistenzbeitrag der IV nicht oder
  • Ich erfülle die Voraussetzungen für den Assistenzbeitrag der IV, kann aber die Arbeitgeberfunktion gegenüber der Assistenzperson nicht wahrnehmen

Ambulante Begleitung im ersten Arbeitsmarkt – Voraussetzungen:
Wenn ich volljährig bin

  • Meine Invalidität wurde vor Erreichen des AHV-Alters festgestellt
  • Ich beziehe eine IV-Rente mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 70% oder leicht darunter

Wenn ich minderjährig bin

  • Ich bin invalid
  • Ich habe die obligatorische Schulpflicht erfüllt

Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen – Voraussetzungen:

  • Sie betreuen im gleichen Haushalt ein Kind, welches eine Hilflosenentschädigung mit einem Intensivpflegezuschlag (IPZ) von mindestens 6 Stunden bezieht
  • Die Entlastung wird nicht mit den Sozialversicherungsleistungen (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag, Assistenzbeitrag) verrechnet.
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Wie gehe ich vor?

1. Sie suchen sich eine Einrichtung, die Unterstützung anbietet

Setzen Sie sich dafür mit der Einrichtung in Verbindung und lassen Sie sich bestätigen, dass die Einrichtung Sie unterstützen wird. Genauere Informationen über die Angebote erhalten Sie direkt von den Einrichtungen.

Kontaktangaben der Einrichtungen anzeigen

2. Sie melden sich per Anmeldeformular bei der AIU an

Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sobald Sie die notwendigen Unterlagen (sind im Antragsformular aufgeführt) bereit haben, bitten wir Sie das Formular auszufüllen. Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen brauchen, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch unter +41 62 837 89 61.

3. Die AIU überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen erfüllen und gibt Ihnen Bescheid

Sie erhalten innerhalb von ca. 3 Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie eine allfällige Vorleistung bei der Einrichtung beziehen. Zusätzlich schicken wir Ihnen den Erhebungsbogen für den individuellen Hilfeplan (IHP) zu.

4. Sie füllen zusammen mit weiteren beteiligten Personen den IHP-Erhebungsbogen aus und schicken diesen der AIU zurück

Der individuelle Hilfeplan (IHP) ist ein Instrument, das Ihre persönlichen/ eigenen Bedürfnisse an Unterstützung berücksichtigt und misst ("Welche Hilfe brauche ich? Und wie viel Hilfe brauche ich?").
Mehr Infos zu den beteiligten Personen ("Wer füllt den IHP-Erhebungsbogen aus?") und den Fragen finden Sie direkt im IHP-Erhebungsbogen.

5. Wir kontaktieren Sie und vereinbaren einen Termin für ein Abklärungsgespräch

Das Abklärungsgespräch findet zusammen mit einer Person der AIU statt. Dieses kann entweder bei der AIU am Bahnhof in Aarau, telefonisch, oder bei Ihnen zuhause/ in einer Einrichtung stattfinden. Sie dürfen auch eine Vertrauensperson mitbringen. Zusammen besprechen wir die letzten Unklarheiten und definieren Ihre persönlichen Ziele. Damit stellen wir sicher, dass wir Ihr Bedürfnis an Unterstützung richtig verstanden haben.

6. Die AIU bemisst den Bedarf an Unterstützung und kommuniziert diesen

Sie erhalten schriftlich Bescheid. Dieses Schreiben gibt Ihnen Aufschluss über folgende beiden Fragen:

  • Bei welchen Tätigkeiten werde ich unterstützt?
  • Wie viele Stunden oder Tage pro Monat werde ich unterstützt?

7. Setzen Sie sich erneut mit der Einrichtung ihrer Wahl in Verbindung

Besprechen Sie mit der Einrichtung das weitere Vorgehen. Stellen Sie der Einrichtung dazu das Schreiben von der AIU (aus Punkt 6) zur Verfügung.

Brauchen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags? Oder haben Sie sonstige Fragen zu einem aufgeführten Schritt?

Die Beratungsstelle der Pro Infirmis oder wir helfen Ihnen gerne weiter. Die entsprechenden Kontaktangaben finden Sie weiter unten auf der Seite.

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Antrag für individuelle Unterstützungsleistungen

Haben Sie eine Einrichtung gefunden, die Sie beim selbstständigen Wohnen unterstützen, im ersten Arbeitsmarkt begleiten oder in ihrem Alltag mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen entlasten kann? Und erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Leistung, die Sie beantragen wollen?

Falls nein -> Bitte nehmen Sie zuerst mit einer Einrichtung Kontakt auf. Die Kontaktangaben finden Sie hier:

Falls ja -> Beantragen Sie hier eine der individuellen Unterstützungsleistungen:
Sie benötigen für die Anmeldung folgende gescannte Dokumente:
ID Vor- und Rückseite oder Pass
Wenn Sie einen Beistand haben, die Ernennungsurkunde und eine Einverständniserklärung

Jetzt online beantragen

Jetzt online in leichter Sprache beantragen

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Kontaktangaben AIU und Pro Infirmis

Abklärung individuelle Unterstützung (AIU)
SVA Aargau
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau

aiu@sva-ag.ch | +41 62 837 89 61

Unterstützung z.B. beim Ausfüllen der Anmeldung oder Beratung erhalten Sie von den Beratungsstellen der Pro Infirmis. Diese sind folgendermassen erreichbar:

Logo Pro Infirmis

   +41 58 775 10 50 | www.proinfirmis.ch | ag.so@proinfirmis.ch

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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