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Inhalt - ANobAG
Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG)
Das Merkmal dieser Versicherten ist das Fehlen eines beitragspflichtigen Arbeitgebers mit Sitz in der Schweiz. So sind beispielsweise Personen mit Arbeitsort in der Schweiz ANobAG, die für einen in der Schweiz nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber (z.B. ausländische Firma ohne Geschäftsdomizil in der Schweiz, Botschaft oder Konsulat eines anderen Landes) arbeiten.
Anmeldung
- Wohnsitz im Kanton Aargau: Anmeldung (PDF, 93 KB) bei der Gemeindezweigstelle SVA in der Wohnsitzgemeinde
- Kein Wohnsitz in der Schweiz: Anmeldung (PDF, 93 KB) bei der Gemeindezweigstelle SVA am Geschäftssitz
- Tätigkeit für Arbeitgebende im EU/EFTA-Raum: Der Anmeldung muss eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vereinbarung nach Artikel 109 VO EWG Nr. 574/72 (PDF, 19.6 KB) beigelegt werden
Beitragssätze
Bis 31. Dezember 2011 bezahlten die ANobAG die Beiträge aufgrund der sinkenden Beitragsskala der Selbständigerwerbenden ohne Verwaltungskosten. Ab 1. Januar 2012 gelten für ANobAG die Beitragssätze der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Zusätzlich bezahlen sie Verwaltungskosten von max. 3 % des AHV-Beitrages.
| Beitragssätze | 1.01.2010 bis 31.12.2010 | 1.01.2011 bis 31.12.2011 | ab 1.01.2012 |
|---|---|---|---|
| AHV / IV / EO | 5,116% bis 9,5% | 5,223% bis 9,7% | 10.3% |
| Verwaltungskosten | keine | keine | max. 3% |
| ALV (bis CHF 126'000.-) | 2,0% | 2,2% | 2,2% |
| ALV (CHF 126'001.- bis 315'000.-) | keine | 1.0% | 1,0% |
| ALV (ab CHF 315'301.-) | keine | keine | keine |
| FAK (Familienzulagen) | 1,6% | 1,4% | 1,4% |
Personenkreis
Folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Konstellationen, in welchen Personen als
ANobAG gelten. Die markierten Felder (x) weisen darauf hin, dass Arbeitnehmende
eine Vereinbarung nach Artikel 109 beilegen, eine Unfallversicherung (UVG)
abschliessen und/oder sich der beruflichen Vorsorge (BVG) anschliessen müssen:
| Situation | Art. | UVG | BVG |
|---|---|---|---|
Arbeitnehmende, die in der Schweiz für einen Arbeitgeber mit |
| x | |
Arbeitnehmende, die in der Schweiz für einen Arbeitgeber mit | x | x | x |
Arbeitnehmende, die in der Schweiz wohnen und in einem | |||
Arbeitnehmende, die in der Schweiz wohnen und gleichzeitig in | x | x | x |
Freiwillige Unterstellung: Arbeitnehmende, die in der Schweiz |
Beiträge an die berufliche Vorsorge
Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber, die aufgrund der Vereinbarung nach Artikel 109 VO EWG Nr. 574/72 die Sozialversicherungsbeiträge selber abrechnen, bezahlen die Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung BVG selber.
In der beruflichen Vorsorge BVG können Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber daran interessiert sein, sich über das gesetzliche Minimum hinaus zu versichern. Qualibroker übernimmt im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen für solche Arbeitnehmende die Beratung und Abwicklung von Versicherungslösungen auch im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge. Informationen dazu finden Sie unter www.anobag.ch.
