Die laufenden Renten und Hilflosenentschädigungen der AHV und IV werden für den ganzen Kalendermonat im Voraus ausbezahlt. Die Ausgleichskasse ist gesetzlich verpflichtet, den Zahlungsauftrag bis zum 20. Tag des Monats zu erteilen. Die Zahlungen der SVA Aargau werden jeweils am 4. Arbeitstag des Monats ausgelöst.
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Inhalt - Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
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Wann wird die AHV-Rente ausbezahlt?
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Ich habe Versicherungszeiten im EU-/EFTA-Raum zurückgelegt. Werden diese bei der Berechnung der Schweizer Rente berücksichtigt?
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Die ausländischen Versicherungszeiten können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Der ausländische Rentenanspruch ist abzuklären. Der Anspruchsbeginn, die Rentenhöhen und Voraussetzungen zum Leistungsbezug aus dem EU-/EFTA-Raum sind unterschiedlich. So können Auskünfte nur von Fachpersonen der entsprechenden Länder erteilt werden. Die Rentenversicherer der EU-Länder und die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf als Verbindungsstelle, bieten daher sogenannte Sprechtage an, wo Versicherte sich persönlich informieren können.
Kategorie: AHV - Leistungen -
Mindestvoraussetzung für eine Rente?
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Damit eine Person Anspruch auf eine Rente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:
- die versicherte Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder
- der erwerbstätige Ehegatte einer versicherten Person mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
- Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Kategorie: AHV - Leistungen -
Wie hoch ist der Betrag der Altersrente eines Ehepaares?
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Die Renten von Mann und Frau werden individuell berechnet. Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag von zurzeit CHF 3480.— überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt (plafoniert).
Kategorie: AHV - Leistungen -
Ich beziehe bereits eine IV-Rente. Muss ich mich für die AHV trotzdem anmelden?
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Ja. Die Anmeldung muss eingereicht werden. Mit Eintritt des ordentlichen Rentenalters ist die Berechnung der Altersrente vorzunehmen. Diese Berechnung wird aufgrund der Versicherungszeiten und den durchschnittlichen Einkommen bis Erreichen des ordentlichen Alters vorgenommen. Die Grundlage der Invalidenrente beruht auf Versicherungszeiten und Einkommen bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Sollte die Höhe der Altersrente tiefer ausfallen als die bisherige (ganze) Invalidenrente, wird weiterhin die höhere Invalidenrente als Altersrente ausgerichtet.
Kategorie: AHV - Leistungen -
Ich beziehe bereits eine Witwenrente. Muss ich mich für die AHV trotzdem anmelden?
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Ja. Die Anmeldung muss eingereicht werden. Mit Eintritt des ordentlichen Rentenalters ist die Berechnung der Altersrente vorzunehmen. Diese Berechnung ist aufgrund der Versicherungszeiten und den durchschnittlichen Einkommen der betreffenden Person vorzunehmen. Die Grundlage der Witwenrente beruht auf den Berechnungselementen der verstorbenen Person. Sollte die Höhe der Altersrente tiefer ausfallen als die bisherige Witwenrente, wird weiterhin die höhere Rente ausgerichtet.
Kategorie: AHV - Leistungen -
AHV-Splitting nach Scheidung. Was ist das und was soll ich tun?
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Die Einkommen während der Ehe von Mann und Frau werden gegenseitig geteilt und dem Partner zugesplittet mit Verbuchung auf dem Individuellen Konto (AHV-Konto). Sobald das rechtskräftige Scheidungsurteil vorliegt, kann bei der Ausgleichskasse das Splitting beantragt werden. Der Auftrag zum Splitting erfolgt freiwillig, muss jedoch spätestens zur Berechnung einer Rente vorgenommen werden.
Kategorie: Heirat / Partnerschaft / Scheidung, AHV - Leistungen -
Werden meine Leistungen/Renten auch ins Ausland bezahlt?
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Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung AHV/IV und Hilfsmittel der AHV/IV sind an die Bedingung "Wohnsitz Schweiz" gebunden. Die Altersrente der AHV wird den Rentnerinnen
und Rentnern auch bei Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat ausbezahlt. IV-Renten werden auch in EU- oder EFTA-Staaten ausgerichtet, nicht jedoch der Härtefallzuschlag zu den IV-Viertelsrenten.Kategorie: Auslandaufenthalt, AHV - Leistungen -
Wieso erhalte ich nicht die maximale Rente?
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Der Rentenbetrag basiert auf der Dauer der einbezahlten Beiträge aber auch auf der Höhe dieser einbezahlten Beiträge. Fehlende Beitragsjahre, oder ein tiefes durchschnittliches Einkommen können zu einer reduzierten Rente führen.
Kategorie: AHV - Leistungen -
Mein Ehegatte ist verstorben. Habe ich Anspruch auf Hinterlassenenrente?
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Anspruch besteht, wenn während mindestens einem vollen Jahr Beiträge des Verstorbenen angerechnet werden können.
Kategorie: AHV - Leistungen -
Ab wann bekomme ich meine Altersrente?
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Die Rente wird ab dem Monat ausbezahlt, in welchem eine Frau 64 und ein Mann 65 geworden ist.
Kategorie: AHV - Leistungen -
Wie bekomme ich meine Altersrente?
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Die Altersrente wird nicht automatisch ausgerichtet. Eine Anmeldung ist zwingend bei der Ausgleichskasse oder besser noch bei Ihrer Gemeindezweigstelle SVA einzureichen. Die Anmeldung sollte 3 bis 4 Monate vor Anspruch eingehen.
Kategorie: AHV - Leistungen -
Wie hoch ist meine Altersrente?
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Auf schriftliche Anfrage (PDF, 399 KB) hin (nicht telefonisch!) können wir Ihnen kostenlos eine unverbindliche Vorausberechnung erstellen.
Bei vollständiger Beitragsdauer beträgt die monatliche maximale Einzelrente zurzeit CHF 2320.— und die minimale Einzelrente CHF 1160.—.
