Der dienstleistenden Person steht die EO-Entschädigung zu. Bezahlt der Arbeitgeber einen Lohn in der gleichen Höhe wie die EO-Entschädigung, hat der Arbeitgeber Anspruch.
Bezahlt der Arbeitgeber einen Monatslohn, hat er auch Anspruch auf die EO, wenn der Dienst in die Freizeit fällt z.B. Samstag oder Sonntag.

Wem gehört die EO-Entschädigung?