Inhalt - Erwerbsersatzordnung
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienstausfall für die Zeit, die jemand im Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst verbringt. Während diesen und gewissen weiteren Dienstleistungen sorgt die Erwerbsersatzordnung für einen Lohnausgleich. Bezahlt werden 80 % des vordienstlichen Einkommens unter Berücksichtigung des Höchstansatzes. Für die Grundausbildung und für die Nichterwerbstätigen gelten spezielle Ansätze.
Entschädigungsberechtigte
Für folgende Dienstleistungen werden durch die EO Entschädigungen ausgerichtet:
- Schweizer Armee inkl. Rotkreuzdienst
- Zivilschutz
- Zivildienst
- Kaderbildungskurse für Jugend + Sport
- Jungschützenleiterkurse mit Funktionssold
Die EO leistet auch an jene Personen Entschädigungen, die vor der Dienstleistung nicht im Berufsleben standen oder im Ausland wohnten.
Grundentschädigungen und Zulagen
Es werden folgende Entschädigungen ausgerichtet:
- Grundentschädigung
- Kinderzulagen in der EO
- Betriebszulage
- Zulage für Betreuungskosten
Geltendmachung der Entschädigung inkl. Zulagen
Wer einen Dienst leistet erhält von der Rechnungsführerin oder vom Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung (Meldekarte) über die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage (Merkblatt 6.01 Punkt 14 (PDF, 44 KB)).
Ergänzungsblatt 1 (PDF, 221 KB) für EO-Kinderzulagen in Sonderfällen z.B. Pflegekinder, Kinder unverheirateter Eltern usw.
Ergänzungsblatt 2 (PDF, 281 KB) für dienstleistende Personen, die als mitarbeitende Familienglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb Anspruch auf die Betriebszulage erheben
Ergänzungsblatt 3 (PDF, 180 KB) für Personen in Ausbildung, die Anspruch auf Entschädigung für Erwerbstätige erheben
Anmeldung zum Bezug einer Zulage für Betreuungskosten in der EO (PDF, 97 KB)
Die Berechnung erfolgt auf Grund der Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigung (PDF, 270 KB)
