Frau im Rollstuhl

Erkrankt oder verunfallt

Sind Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig? Oder im Alltag auf Unterstützung angewiesen?

Die Fachpersonen der SVA Aargau unterstützen Sie in einer solchen Situation mit verschiedenen Leistungen.

Häufige Fragen

  • Bringt ein Wechsel des Wohnsitzkantons vor einem IV-Entscheid Nachteile?

    Nein. Ihre Akten werden in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens an die IV-Stelle Ihres neuen Wohnkantons abgetreten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zudem schweizweit die gleichen.

  • Behalten IV-Entscheide bei einem Umzug in einen anderen Kanton die Gültigkeit?

    Ja, ein Entscheid der Invalidenversicherung bleibt auch nach einem Umzug in einen anderen Kanton gültig. Der Entscheid gilt sozusagen für die ganze Schweiz. Ein neuer Entscheid wird infolge des Umzuges und der neuen Zuständigkeit nicht erlassen. Wir bitten Sie, Adressänderungen der zuständigen IV-Stelle immer rechtzeitig zu melden.

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Die SVA Aargau hat jährlich mit jeder zweiten Aargauerin oder jedem zweiten Aargauer direkt oder indirekt Kontakt. Die Soziale Sicherheit im Kanton Aargau ist wichtig. Wir informieren Sie proaktiv über Gesetzesänderungen, wichtige Fristen und Leistungsangebote der SVA Aargau, die für Sie oder für Ihr Umfeld interessant sein können. Abonnieren Sie jetzt unseren SVA-Newsletter.