Inhalt - Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Antwort auf/zuklappen Wie wird der Assistenzbeitrag berechnet?

Aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs.

Der Assistenzbeitrag wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs der versicherten Person festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits über andere Leistungen gedeckt ist (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für minderjährige Versicherte, Grundpflege gemäss KVG usw.).
Der Assistenzbeitrag beträgt Fr. 32.50 pro Stunde. Muss die Assistenzperson für die benötigten Hilfeleistungen über besondere Qualifikationen verfügen, so beträgt der Assistenzbeitrag Fr. 48.75 pro Stunde. Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens Fr. 86.70 pro Nacht. In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen.
Der Assistenzbeitrag wird der versicherten Person gegen monatliche Vorlage einer Rechnung direkt ausbezahlt. In der Rechnung sind die tatsächlich geleisteten Assistenzstunden aufzuführen. Sie darf höchstens die Zeitperiode der letzten 12 Monate betreffen.

Antwort auf/zuklappen Erstmalige berufliche Ausbildung / Meine Tochter/mein Sohn findet keine Lehrstelle. Wie sieht die Unterstützung der IV aus?

Die erstmalige berufliche Ausbildung richtet sich an Personen, welche noch nicht erwerbstätig sind und denen durch ihre gesundheitliche Beeinträchtigung Mehrkosten für die Ausbildung (von mindestens CHF 400.— pro Jahr) entstehen. Ziel ist es, im Anschluss an die berufliche oder schulische Ausbildung mit geeigneten Massnahmen eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Es werden nur die invaliditätsbedingten Mehrkosten übernommen. Dabei werden die Ausbildungskosten der versicherten Person mit denen einer gesunden Person, die in der gleichen Ausbildung steht, verglichen.
 
Melden Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn über unser Anmeldeformular für Minderjährige bei uns an. Wir prüfen den Anspruch auf eine erstmalige berufliche Ausbildung. Werden der Anmeldung bereits gute medizinische Unterlagen beigelegt, kann dieser Prozess beschleunigt werden. Mehr dazu unter folgendem Kapitel: Massnahmen beruflicher Art.

Antwort auf/zuklappen Ab welchem Zeitpunkt werden IV-Renten ausgerichtet?

Nach einer Wartefrist von einem Jahr entsteht der Anspruch auf eine IV-Rente, wenn durch weitere medizinische Behandlungs- oder Eingliederungsmassnahmen keine Verbesserung, Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erzielt werden kann. Hält nach Ablauf dieses Jahres eine rentenbegründende Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit weiter an, kann mit einer Rente gerechnet werden. Es ist jedoch ratsam, sich schon zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit anzumelden, vor allem wenn durch allfällige Eingliederungsmassnahmen der Gesundheitszustand stabilisiert oder verbessert werden kann.
Die Versicherten sind verpflichtet, das Zumutbare zur Verminderung der Folgen der Invalidität vorzunehmen, d.h. den Schaden so gering wie möglich zu halten. Nur wer diese Pflicht erfüllt, hat später allenfalls Anspruch auf eine IV-Rente.

Antwort auf/zuklappen Bringt ein Wechsel des Wohnsitzkantons vor einem IV-Entscheid Nachteile?

Nein, da die Akten erst nach Abschluss des Verfahrens an die neu zuständige IV-Stelle weitergeleitet werden.

Antwort auf/zuklappen Decken die IV-Leistungen den Lohnausfall voll ab?

Wer infolge eines Unfalls ganz oder teilweise erwerbsunfähig wird, kann mit Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung und der Invalidenversicherung rechnen. Diese Leistungen decken in der Regel 80 bis 90% des Einkommensausfalls ab.
Wer bedingt durch eine Krankheit invalid wird, kann jedoch selten mit so hohen Sozialversicherungsleistungen rechnen. Unter Umständen richtet aber die Pensionskasse des früheren oder noch aktuellen Arbeitgebers eine Rente aus, die zusätzlich zur Invalidenrente ausbezahlt wird.

Antwort auf/zuklappen Wer deckt während der Wartezeit bis zum Anspruch auf eine Rente einen allfälligen Lohnausfall?

Der Anspruch auf eine Rente der IV beginnt frühestens nach einem Jahr Wartezeit. Arbeitnehmer sind je nach arbeitsvertraglicher Regelung durch den Arbeitgeber über das Krankentaggeld bzw. durch UVG-Taggelder abgedeckt. Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende sind für eine entsprechende Versicherung selber zuständig.

Antwort auf/zuklappen Kann trotz IV-Rente noch geabeitet werden?

Bezüger einer ganzen oder einer Teil-Rente können einer Arbeit nachgehen. Wichtig ist es jedoch, die IV-Stelle über die veränderte Situation zu informieren. Diese klärt in einem vorzeitigen Rentenrevisionsverfahren ab, ob sich durch die Erwerbsarbeit der Invaliditätsgrad verändert und somit der Rentenanspruch tangiert wird. Wenn dies der Fall ist, wird eine Anpassung der Rente vorgenommen.

 

Fusszeile