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Inhalt - Assistenzbeitrag
Assistenzbeitrag
Beim Assistenzbeitrag handelt es sich um eine neue Leistung, die ab 01.01.2012 im Rahmen der 6. IV-Revision, Paket a, eingeführt wurde.
Der Assistenzbeitrag soll Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung erleichtern. Mit dem Assistenzbeitrag können Betroffene selber Assistenzpersonen anstellen, welche die notwendige Hilfe erbringen. Das bedeutet, dass sie als Arbeitgeber/Arbeitgeberin auftreten, die entrichteten Löhne schriftlich aufzeichnen und davon die gesetzlichen Beiträge abrechnen.
Angestellte Personen, die mit der behinderten Person in direkter Linie (Kinder, Grosskinder, Eltern, Grosseltern) verwandt sind oder mit dieser in Partnerschaft leben, sind nicht bezugsberechtigt.
Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Versicherte:
- denen eine Hilflosenentschädigung der IV ausgerichtet wird
- die zu Hause leben; und
- die volljährig sind.
Volljährige Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie:
- eine Hilflosenentschädigung beziehen;
- zu Hause leben;
- einen eigenen Haushalt führen;
- regelmässig eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben oder eine Ausbildung auf Sekundärstufe II oder Tertiärstufe absolvieren;
- während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben; oder
- bei Eintritt der Volljährigkeit einen Assistenzbeitrag aufgrund eines Intensivpflegezuschlags für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens 6 Stunden pro Tag bezogen haben.
Minderjährige haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie:
- eine Hilflosenentschädigung beziehen;
- zu Hause leben;
- regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundärstufe II absolvieren;
- während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben; oder
- einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens 6 Stunden pro Tag beziehen.
Wir weisen darauf hin, dass jeder Einzelfall individuell geprüft wird und aus den vorgenannten Ausführungen kein rechtlicher Anspruch abgeleitet werden kann.
Das entsprechende Anmeldeformular können Sie auf unserer Website herunterladen oder bei uns bestellen. Es gibt ein Anmeldeformular für Erwachsene und eines für Minderjährige.
Dokumente
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Anmeldung Erwachsene Assistenzbeitrag- (pdf, 1.1 MB)
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Anmeldung Minderjährige Assistenzbeitrag- (pdf, 1.1 MB)
Merkblätter
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4.14 Assistenzbeitrag der IV- (pdf, 61 KB)
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Faktenblatt 6. IV-Revision- (pdf, 58 KB)
