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Früherfassung

Die Früherfassung und die Massnahmen der Frühintervention sind präventive Leistungen der Invalidenversicherung.

Ziel der Früherfassung ist es, möglichst früh zu erkennen, ob wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähige Personen ein Invaliditätsrisiko aufweisen.

Meldung

Die Früherfassung wird mit der Meldung bei der Invalidenversicherung eingeleitet. Eine Meldung kann dann erstattet werden, wenn eine erwerbstätige Person wegen Krankheit oder Unfalls

  • während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren
  • oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen

Eine Meldung kann auch sinnvoll sein, wenn durch die gesundheitliche Beeinträchtigung der Arbeitsplatz gefährdet ist oder bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde oder Unklarheit über die Situation oder Überforderung im Umgang mit der gesundheitlichen Einschränkung bestehen.

Eine Meldung erfolgt schriftlich bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons und kommt nicht einer Anmeldung für IV-Leistungen gleich. Bei Bedarf kann die meldeberechtigte Person im Voraus telefonisch mit der IV-Stelle in Kontakt treten. Die betroffene versicherte Person muss einer Meldung nicht zustimmen, sie muss aber über die Meldung vorgängig informiert werden.

Meldeberechtigt sind:

  • die versicherte Person sowie deren gesetzliche Vertretung
  • die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen
  • der Arbeitgebende
  • die behandelnden Ärzte und Chiropraktoren
  • der Krankentaggeldversicherer
  • der Unfallversicherer
  • die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
  • die Arbeitslosenversicherung
  • die Sozialhilfeorgane
  • die Militärversicherung
  • private Versicherungseinrichtungen

Ablauf

Das zentrale Element der Früherfassung bildet das Früherfassungsgespräch mit einer Eingliederungsfachperson der IV-Stelle, die bei Bedarf eine Ärztin oder einen Arzt des regionalen ärztlichen Dienstes (RAD) zum Gespräch einlädt. Auf Wunsch oder mit dem Einverständnis der versicherten Person können auch Drittpersonen, beispielsweise der Arbeitgeber oder eine Vertrauensperson am Gespräch teilnehmen.

Im Früherfassungsgespräch wird die Zuständigkeit der IV-Stelle geprüft und eine medizinische, berufliche und soziale Situationsanalyse durchgeführt. Aufgrund der Gesprächsergebnisse wird innert 30 Tagen nach der Meldung beurteilt und entschieden, ob eine Anmeldung erforderlich ist, um Massnahmen der Frühintervention oder berufliche Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung in die Wege leiten zu können.

 

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