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Inhalt - Frühintervention
Frühintervention
Frühinterventionsleistungen der Invalidenversicherung können Folge einer Früherfassung sein oder ohne vorgängige Früherfassungsphase direkt veranlasst werden.
Ziele der Frühintervention sind
- die Erhaltung eines noch bestehenden Arbeitsplatzes
- die Eingliederung einer versicherten Person an einem neuen Arbeitsplatz
- die Erhaltung oder Erhöhung einer nach Krankheit oder Unfall bestehenden Restarbeitsfähigkeit
- sowie die Vorbereitung auf eine berufliche Eingliederung
Anmeldung
Damit Leistungen der Frühintervention durchgeführt werden können, benötigt die IV-Stelle eine Anmeldung mittels IV-Anmeldeformular. Eine Anmeldung kann von der versicherten Person selbst oder auch von ihrem gesetzlichen Vertreter, einer Behörde oder Drittpersonen, welche die betroffene Person regelmässig betreuen, eingereicht werden. Drittpersonen sind namentlich Ehegatten, Eltern, Grosseltern, Kinder, Enkel oder Geschwister der versicherten Person.
Ablauf
Nach dem Anmeldungseingang wird ein Evaluationsgespräch (Assessment) durchgeführt, um die den Bedürfnissen entsprechenden Frühinterventionsmassnahmen feststellen zu können. In einem Eingliederungsplan, der gemeinsam mit der betroffenen Person und den wichtigen Ansprechpersonen in ihrem Umfeld erstellt wird, werden verbindliche Ziele festgehalten sowie Verantwortlichkeiten und Fristen definiert. Es werden in erster Linie Massnahmen ergriffen, durch die mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Wirkung erzielt werden kann.
Massnahmen
Die Massnahmen der Frühintervention können bereits eingeleitet werden, bevor die Invaliditätsfrage abschliessend geklärt ist. Dadurch ist gewährleistet, dass im Rahmen der Frühintervention schnell gehandelt werden kann. Auf die Leistungen der Frühintervention besteht kein Rechtsanspruch. Während der Durchführung der Massnahmen wird kein IV-Taggeld ausbezahlt.
Leistungen der Frühintervention sind:
- Finanzielle Beteiligung der IV-Stelle an Hilfsmitteln oder baulichen Massnahmen am Arbeitsplatz
- Aus- oder Weiterbildungskurse zur Umplatzierung im Unternehmen
- Begleitung und Beratung der versicherten Person und des Arbeitgebenden durch eine Fachperson der IV-Stelle (Job Coaching)
- sozialberufliche Rehabilitation
- Beschäftigungsmassnahmen
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
Die Frühinterventionsphase erstreckt sich in der Regel über längstens 6 Monate ab Einreichung der IV-Anmeldung. Sie wird mit einem Entscheid über Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art, Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, der Mitteilung über die Prüfung der Rentenfrage oder einer ablehnenden Leistungsverfügung abgeschlossen.
