Inhalt - Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit richtet sich insbesondere an Personen, bei welchen die Arbeitsunfähigkeit auf verschiedene Ursachen zurückzuführen ist. Ihr Ziel ist, fallbezogen und gemeinsam eine Wiedereingliederung zu erreichen.

Durch die Zusammenarbeit soll verhindert werden, dass Personen zwischen den einzelnen Institutionen hin und her geschoben werden. Im Rahmen der IIZ wird ein einheitliches Vorgehen vereinbart und es werden Ansprechpartner definiert. Vom Informationsaustausch und dem Zugang zu Massnahmen der Partner kann die versicherte Person profitieren. Durch die Berechtigung zur Meldung für die Früherfassung können früh und unkompliziert gezielte Massnahmen ergriffen werden.
 
Partnerinstitutionen der IV-Stelle sind:  

  • die kantonalen Arbeitsämter 
  • die Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfe
  • private Versicherungseinrichtungen
  • Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
  • weitere öffentliche und private Institutionen
 

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