Inhalt - Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Antwort auf/zuklappen Wem gehört die MSE-Entschädigung?

Die Entschädigung gehört der Mutter. Bezahlt der Arbeitgeber einen Lohn in der gleichen Höhe wie die MSE-Entschädigung, hat der Arbeitgeber Anspruch.

Antwort auf/zuklappen Welche Ausgleichskasse ist für die MSE zuständig?

Die Ausgleichskasse des aktuellen oder bei Arbeitslosigkeit des letzten Arbeitgebers.

Antwort auf/zuklappen Wie erhalte ich die MSE-Anmeldung?

Die MSE-Anmeldung wird durch die Mutter ausgefüllt, zu beziehen im Internet, bei den Gemeindezweigstellen SVA und den Ausgleichskassen.

Antwort auf/zuklappen Wie lange habe ich Zeit, die MSE einzureichen?

Der Anspruch auf MSE-Entschädigung erlischt fünf Jahre nach Ablauf des 14-wöchigen MSE-Urlaubs.

Antwort auf/zuklappen Welche Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Anspruch haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt Arbeitnehmerinnen oder Selbständigerwerbende sind, oder ein Taggeld beziehen das auf Grund eines Lohnes berechnet wurde. Siehe Merkblatt 6.02 (PDF, 124 KB) Pkt. 1.

Antwort auf/zuklappen Wie hoch ist die MSE-Entschädigung?

Die Entschädigung beträgt 80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 196.— pro Tag.

 

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