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Inhalt - Arbeitnehmende
Arbeitnehmende
Anspruch auf Leistungen
Vor der Pensionierung
Die Altersrente soll 3 bis 4 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters angemeldet werden. Eine Vorausberechnung der Rente kann kostenlos beantragt werden.
Mutterschaftsentschädigung
Mit Geburtstag des Kindes ist die Mutter zu 80 % ihres Lohnes während 98 Tagen versichert.
Individuelle Prämienverbilligung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung bestehen.
Familienzulagen
Ein Anspruch auf Familienzulagen besteht für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bis zum vollendeten 25. Altersjahr bei Kindern in Ausbildung. Dieser Anspruch kann direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Familienzulagen werden mit dem Formular Anmeldung/Mutationsanzeige Familienzulagen für Arbeitnehmende beantragt.
Die Auszahlung der Familienzulagen wird nach Erhalt der Bewilligungsverfügung durch die Arbeitgeber mit dem Lohn ausbezahlt.
Pflichten der Arbeitnehmenden
Beitragspflicht
Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Eine erwerbstätige Person, die am 15. August 2010 17 Jahre alt wird, muss also ab dem 1. Januar 2011 Lohnbeiträge bezahlen.
