Inhalt - Hilflosenentschädigung der IV für im Heim lebende Personen

Hilflosenentschädigung der IV für im Heim lebende Personen

03.01.2012

 

Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Der Kanton leistet einerseits mit der neuen Pflegefinanzierung höhere Beiträge für Personen, die im Heim leben, anderseits wird die Hilflosenentschädigung (HE) der IV für Personen, die im Heim leben, gesenkt.

Der Ansatz der Hilflosenentschädigung beträgt monatlich:

  • CHF 116.— bei leichter
  • CHF 290.— bei mittlerer und
  • CHF 464.— bei schwerer Hilflosigkeit
 

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