Unternavigation
Inhalt - Hilflosenentschädigung der IV für im Heim lebende Personen
Hilflosenentschädigung der IV für im Heim lebende Personen
03.01.2012
Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.
Der Kanton leistet einerseits mit der neuen Pflegefinanzierung höhere Beiträge für Personen, die im Heim leben, anderseits wird die Hilflosenentschädigung (HE) der IV für Personen, die im Heim leben, gesenkt.
Der Ansatz der Hilflosenentschädigung beträgt monatlich:
- CHF 116.— bei leichter
- CHF 290.— bei mittlerer und
- CHF 464.— bei schwerer Hilflosigkeit
News / Aktuelles
-
15.Mai 2012
Neue Plakate im Aushang der Gemeindezweigstellen
-
15.Mai 2012
Faktenblatt neue EU-Verordnungen
-
04.Mai 2012
Anmeldefrist für die Geltendmachung der Krankenkassen-Prämienverbilligung 2013
-
04.Mai 2012
Öffnungszeiten Auffahrt
-
17.Februar 2012
KMU-Ratgeber 2012
