Arbeitsplatzerhalt

Sind Sie Arbeitgeber/in und beschäftigen Sie Mitarbeitende, die häufig krank oder schon länger arbeitsunfähig sind? Klären Sie die Gründe. Leiten Sie früh lösungsorientierte Schritte ein. Es lohnt sich für alle Beteiligten.

Mit einfachen Massnahmen können Arbeitsplätze erhalten werden. Die Invalidenversicherung unterstützt Sie dabei, das Wissen Ihrer Mitarbeitenden im Betrieb zu halten.

So unterstützt die IV Arbeitgebende

Meldung

Mit einer Früherfassung können Sie die Situation eines arbeitsunfähigen oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedrohten Mitarbeitenden von der Invalidenversicherung abklären lassen. Informieren Sie die betroffene Person vorab darüber. Die Invalidenversicherung kontaktiert sie und entscheidet, ob eine weiterführende IV-Anmeldung notwendig ist.

Mehr
Weniger

Frühintervention

Nach Eingang der IV-Anmeldung kann die IV unkompliziert einen Beitrag zum Arbeitsplatzerhalt leisten. Durch geeignete Frühinterventionsmassnahmen bleibt der betroffene Mitarbeitende im Arbeitsprozess oder kann rasch in die Arbeitswelt zurückkehren. Das hilft, eine drohende Invalidität zu verhindern.

Mehr
Weniger

Integrationsmassnahmen

Nach längerer gesundheitsbedingter Abwesenheit muss die Arbeitsfähigkeit oft schrittweise gesteigert werden. Eine Fachperson kann Sie und Ihre Mitarbeitenden dabei beraten und unterstützen. Ausserdem kann die Invalidenversicherung ein Taggeld sprechen und so die Krankentaggeldversicherung oder die Lohnfortzahlung ablösen. Ein Aufbau- oder Arbeitstraining kann ihren Mitarbeitenden helfen, Vertrauen in die eigene Arbeitsfähigkeit zu gewinnen. Diese Trainings erfolgen in Absprache mit Ihnen, den behandelnden Ärzten und dem Mitarbeitenden.

Mehr
Weniger

Arbeitsversuch und Einarbeitungszuschuss

Die IV mindert Risiken und Kosten, wenn Sie gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitenden die Chance bieten, betriebsintern den Arbeitsplatz zu wechseln. In die neuen Aufgaben, die an ihre gesundheitlichen Einschränkungen angepasst sind, müssen sich die betroffenen Personen einarbeiten.

Arbeitsversuch    
Während längstens sechs Monaten zahlen Sie keinen Lohn und testen die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters in der neuen Aufgabe. Die Invalidenversicherung übernimmt ein Taggeld oder zahlt weiterhin die IV-Rente aus.

Einarbeitungszuschuss
Ist im neuen Aufgabengebiet eine Anlernzeit oder spezifische Einarbeitung notwendig, kann die Invalidenversicherung während maximal sechs Monaten einen Teil des Lohns übernehmen. Das kompensiert die eingeschränkte Leistungsfähigkeit während der Einführung.

Mehr
Weniger

Hilfsmittel

Die Invalidenversicherung unterstützt Arbeitgebende, deren Mitarbeitende zum Erhalt der Erwerbstätigkeit Hilfsmittel benötigen. Sie finanziert bauliche Anpassungen am Arbeitsplatz oder Hilfsmittel, die notwendig sind, um den Arbeitsweg zurücklegen zu können. Anspruch besteht auf eine einfache und zweckmässige Versorgung, wenn ein entsprechendes Einkommen ausgewiesen werden kann.

Mehr
Weniger

3 Tipps zur Vermeidung von langen Absenzen

Compasso Systemlandkarte - ein Überblick

Die neue Orientierungshilfe unterstützt Arbeitgebende, sich besser im Prozess der beruflichen Eingliederung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung zurechtzufinden und erleichtert das Verständnis für das Zusammenspiel verschiedener Systeme in der beruflichen Eingliederung.

Mehr
Weniger

Häufige Fragen

  • Was können Sie als Arbeitgeber tun, wenn ein Mitarbeiter häufig fehlt oder gesundheitliche Probleme hat?

    Wenn ein Mitarbeiter*in arbeitsunfähig oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht ist, können Sie als Arbeitgeber bei der Invalidenversicherung eine Meldung zur Früherfassung einreichen. Ihr Mitarbeiter*in muss über die Meldung zur Früherfassung informiert werden. Eine Fachperson der Invalidenversicherung wird mit dem betroffenen Mitarbeitenden in Kontakt treten und entscheiden, ob eine IV-Anmeldung notwendig ist. Wenn Ihr Mitarbeiter*in einverstanden ist, werden Sie als Arbeitgeber in die Abklärungen einbezogen.

    Mit der IV-Anmeldung können rasch und unkompliziert Massnahmen der Frühintervention eingeleitet werden. Ziel ist es, den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder den Mitarbeitenden an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen einzuarbeiten.

    Sollte die Invalidenversicherung im konkreten Fall nicht die richtige Ansprechpartnerin sein, kann sich eine Meldung zur Früherfassung trotzdem lohnen. Die IV-Fachperson kann einen Kontakt zur richtigen Stelle vermitteln.

    Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt:

    Merkblatt 4.12 – Früherfassung und Frühintervention

  • Was kann die IV dazu beitragen, dass Sie einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht verlieren?

    Wenn sich ein Mitarbeiter*in für IV-Leistungen anmeldet, geht es noch nicht um eine IV-Rente. Vielmehr kann die IV nun rasche und unkomplizierte Massnahmen ergreifen. Aufgrund der Abklärungen wird ein verbindlicher Eingliederungsplan erstellt, der alle beschlossenen Massnahmen festhält. In Frage kommen in der Frühinterventionsphase vor allem Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Job-Coachings und Arbeitstrainings. Sie als Arbeitgeber*in werden in die Eingliederungsmassnahmen einbezogen und von der IV-Beraterin begleitet. Während die Frühinterventionsmassnahmen laufen, klärt die IV ab, auf welche IV-Leistungen der Mitarbeiter*in im Anschluss an diese Phase Anspruch hat. Im Rahmen von beruflichen Massnahmen (z. B. Umschulung, Berufsausbildung) kann die IV ein Taggeld ausrichten. Dies entlastet Sie als Arbeitgeber vollständig oder teilweise von der Lohnzahlung. Nach der Eingliederungsphase prüft die IV, wie erfolgreich die Massnahmen waren. Im besten Fall kann der Mitarbeiter*in wieder im bisherigen Umfang arbeiten und braucht keine Rente. Wenn er nur teilweise einsatzfähig ist, prüft die IV eine Teilrente.

    Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Merkblättern:

    Merkblatt 4.12 – Früherfassung und Frühintervention

    Merkblatt 4.09 – Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV

    Merkblatt 4.02 – Taggelder der IV

    Merkblatt 4.04 – Invalidenrente der IV

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.