Akteneinsicht

Ihre Patientin oder Patient ist bei der Invalidenversicherung angemeldet und Sie als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt möchten sich über den aktuellen Stand unserer Abklärungen informieren?

Die Weiterentwicklung der IV, welche per 2022 in Kraft trat, vereinfacht den Austausch zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten und der Invalidenversicherung.

Wie kann ich die Akten einsehen?

Als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt benötigen Sie für die Akteneinsicht keine Vollmacht. Es reicht, wenn Sie uns via E-Mail oder telefonisch mitteilen, welche Akten Sie einsehen möchten: iv@sva-ag.ch oder +41 62 837 85 80.

Therapeutinnen und Therapeuten sowie Psychologinnen und Psychologen benötigen für die Akteneinsicht sowie den Austausch mit den IV-Fachpersonen hingegen eine Vollmacht. Sie können Sie hier downloaden.

Bitte führen Sie in einem Begleitschreiben auf, welche Dokumente Sie einsehen möchten. Falls Sie nur bestimmte Dokumente möchten und nicht das gesamte IV-Dossier, sind wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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