Die Weiterentwicklung der IV, welche per 2022 in Kraft trat, vereinfacht den Austausch zwischen behandelnden Ärzt*innen und der Invalidenversicherung.
Wie kann ich die Akten einsehen?
Als behandelnde Ärztin oder behandelnden Arzt benötigen Sie für die Akteneinsicht keine Vollmacht. Es reicht, wenn Sie uns via E-Mail oder telefonisch mitteilen, welche Akten Sie einsehen möchten: iv@sva-ag.ch oder +41 62 837 85 80.
Therapeut*innen und Psycholog*innen benötigen für die Akteneinsicht sowie den Austausch mit den IV-Fachpersonen hingegen eine Vollmacht. Sie können Sie hier downloaden.
Bitte führen Sie in einem Begleitschreiben auf, welche Dokumente Sie einsehen möchten. Falls Sie nur bestimmte Dokumente möchten und nicht das gesamte IV-Dossier, sind wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
Jetzt Vollmacht downloaden
Sie können wählen, ob Sie nur Auskünfte oder auch Akteneinsicht haben möchten. Kreuzen Sie das Gewünschte an und lassen Sie die Vollmacht von Ihrer Patientin oder von Ihrem Patienten unterzeichnen.