Tarmed-Abrechnung

Welche Leistungen können Sie als behandelnde Ärztin oder als behandelnder Arzt nach den Tarmed-Bestimmungen abrechnen?

Sie können folgende Leistungen gemäss Tarmed-Bestimmungen abrechnen:

  • Ärztlicher Bericht
  • Telefonischer Kontakt mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD)

Der Taxpunktwert beträgt für Ärztinnen und Ärzte in Praxen 92 Rappen und für Spitäler 1 Franken. Ärztinnen und Ärzte im Ausland rechnen nach dem Tarif ab, der in ihrem Land gilt.

Elektronische Abrechnung

Mit den Standardformularen im Forum Datenaustausch (elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen) können Sie uns Ihre Aufwendungen direkt in Rechnung stellen.

Sie verfügen noch nicht über die technischen Möglichkeiten, Rechnungen gemäss dem geforderten Standard einzureichen? Mit der Webapplikation «Medical Invoice» können Sie ohne grösseren Aufwand Rechnungen gemäss dem geforderten Standard einreichen. Hier finden Sie weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung.

Wissenswertes zu Ihrer Rechnungsstellung

Diese Übersicht beantwortet weitere Fragen zur Rechnungstellung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich: Rufen Sie unsere medizinischen Fachpersonen an: +41 62 837 85 80

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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