Selbstständig

Der Sozialversicherungsschutz ist auch für Personen wichtig, die nicht angestellt, sondern selbstständigerwerbend sind.

Wer ist selbstständig erwerbend?

Bei jeder Erwerbstätigkeit stellt sich die Frage, ob die Einkünfte aus dieser Arbeit nach dem AHV-Gesetz als Erwerb aus unselbstständiger oder aus selbstständiger Tätigkeit gelten. 

Das AHV-Gesetz stellt zum Schutz der Versicherten nicht auf die vertraglichen Abmachungen allein ab, sondern auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. In der Regel prüft die Ausgleichskasse des Kantons, in dem die betreffende Person arbeitet, die sozialversicherungsrechtlichen Stellung. Die Anerkennung der Selbstständigkeit wird für eine bestimmte Tätigkeit bzw. Branche ausgestellt und den Selbstständigerwerbenden mitgeteilt. Es ist deshalb möglich, dass jemand sowohl selbstständigerwerbend (für bestimmte Tätigkeiten) als auch unselbstständigerwerbend (für die übrigen Tätigkeiten) ist.