Versicherungsschutz für Mitarbeitende

Versichern Sie Ihre Mitarbeitenden für die berufliche Vorsorge und gegen Unfall.

Als Unternehmen schliessen Sie sich im Rahmen der Altersvorsorge einer Pensionskasse und einer Unfallversicherung an.

Berufliche Vorsorge

Als Arbeitgeber schliessen Sie sich einer Vorsorgeeinrichtung (BVG) an, spätestens sobald Sie oder jemand Ihrer Mitarbeitenden mehr als 22‘050 Franken im Jahr verdient (Bruttolohn).

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Anschluss an eine bestehende Vorsorgeeinrichtung
  • Gründung einer eigenen Vorsorgeeinrichtung
  • Anschluss an die Auffangeinrichtung

Die Ausgleichskassen überprüfen, ob Arbeitgeber einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind – sofern diese Mitarbeitende beschäftigen, die der beruflichen Vorsorge unterstellt sind.

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Unfallversicherung

Versichern Sie Ihre Mitarbeitenden gegen Unfall. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sichert Sie und Ihre Angestellten gegen das Risiko eines Berufs- und Nichtberufsunfalls ab. Schliessen Sie sich bei einer Krankenkasse, einem Privatversicherer oder der öffentlichen Unfallversicherungskasse an. Für bestimmte Branchen ist die SUVA zuständig.

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Häufige Fragen

  • Wie kann ich meine Pensionskassengelder beziehen?

    Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung. Sie ist für den Entscheid über die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens zuständig. Wissen Sie nicht, wo die Vorsorgegelder hinterlegt sind, dann wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle 2. Säule.

     

    Zentralstelle 2. Säule

    Sicherheitsfonds BVG

    Eigerplatz 2

    Postfach 1023

    3000 Bern 14

    www.verbindungsstelle.ch

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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