Entschädigung für Beitragserhöhungen

Sie haben eine Person eingestellt oder betriebsintern umplatziert, die zuvor durch die Invalidenversicherung unterstützt wurde. Jetzt ist sie erneut krank und Sie bezahlen deshalb höhere Beiträge bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder der Krankentaggeldversicherung.

Die Invalidenversicherung kann Arbeitgebende in solchen Situationen unterstützen, indem sie die höheren Versicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen mitfinanziert. Wenn Sie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung prüfen lassen möchten, füllen Sie den Antrag «Entschädigung für Beitragserhöhung» aus.

Umfang der Entschädigung

Die Entschädigung wird ab dem 16. Absenztag ausgerichtet, sofern Sie als Arbeitgebende weiterhin Lohn zahlen oder eine Taggeldversicherung Leistungen erbringt. Zudem muss das Anstellungsverhältnis seit mindestens drei Monaten bestehen. Die Entschädigung bemisst sich nach der Anzahl Absenztage einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Sie wird längstens drei Jahre ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet.

Höhe der Entschädigung

  • Betriebe bis 50 Mitarbeitende 48 Franken pro Absenztag
  • Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten 34 Franken pro Absenztag
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