Meldung von Stellen und Einsatzplätzen

Haben Sie eine Stelle zu besetzen? Wir übernehmen die Vorselektion und orientieren uns dabei an Ihren Anforderungen und Vorgaben. Dabei unterstützen Sie qualifizierte und motivierte Fachkräfte – für Sie kostenlos. ​Melden Sie uns Ihre Stelle über «Mein Anliegen».

Die Produktivität im Unternehmen aufrechtzuerhalten, ist eine zentrale Aufgabe für Arbeitgebende. Ebenso eine vakante Stelle mit einer geeigneten Arbeitskraft zu besetzen. Sie als Arbeitgeber sollen den Rekrutierungsentscheid mit grösstmöglicher Sicherheit fällen können. Dabei unterstützen Sie die Fachpersonen der Invalidenversicherung etwa mit einem «Arbeitsversuch» ohne Arbeitsvertrag. Dies ermöglicht eine Probezeit ohne Lohnkosten und mit kleinstem administrativem Aufwand.

Mehr
Weniger

Bieten Sie berufserfahrenen Menschen eine Chance zum Wiedereinstieg. Gerne erstellen wir für Sie eine Vorselektion.

Melden Sie uns Ihre Stelle über «Mein Anliegen» oder nutzen Sie die Hotline für Arbeitgebende: +41 62 837 85 15.

Mehr
Weniger

Häufige Fragen

  • Was können Sie als Arbeitgeber für Personen tun, welche bereits nicht mehr im Erwerbsleben sind, jedoch wieder arbeiten möchten?

    Zusammen mit Ihnen als Arbeitgeber kann die Invalidenversicherung verhindern, dass jemand aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Gemeinsam ist es jedoch auch möglich, jemanden, der bereits eine IV-Rente erhält, wieder ins Arbeitsleben zurückzubringen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Invalidenversicherung verschiedene Möglichkeiten für Wiedereingliederungsmassnahmen und kann den Arbeitgebern entsprechende Angebote machen.

    Die Invalidenversicherung vermittelt Arbeitgebern Personen mit einem geeigneten Profil für einen Arbeitsversuch von bis zu sechs Monaten Dauer. Der Arbeitgeber bezahlt währenddessen keinen Lohn. Er bietet der versicherten Person die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten im freien Arbeitsmarkt unter Beweis zu stellen. Dafür kann er mit minimalem Rekrutierungsaufwand einen möglichen künftigen Angestellten ausführlich testen und kennenlernen. Die versicherte Person erhält während des Arbeitsversuchs weiterhin ihre IV-Rente. In bestimmten Fällen muss die versicherte Person zunächst mit sogenannten Integrationsmassnahmen auf die erfolgreiche Durchführung von Eingliederungsmassnahmen vorbereitet werden.

    Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Merkblättern:

    Merkblatt 4.02 – Taggelder der IV
    Merkblatt 4.09 – Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.