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Für Gutachterinnen und Gutachter

Externe Gutachten können ein wichtiges Element im IV-Verfahren sein. Dabei ist uns eine hohe Qualität, eine möglichst rasche Erstellung sowie eine unabhängige Vergabe wichtig.

Ein guter Informationsaustausch unterstützt eine reibungslose Zusammenarbeit. Bitte informieren Sie uns über Kapazitätsengpässe und -erweiterungen, neue Fachrichtungen, Praxisaufgaben oder Fristerstreckungen frühzeitig via E-Mail an gutachten@sva-ag.ch.

Ihre Informationen helfen uns dabei, die unabhängige Vergabe der Gutachten so zu organisieren, dass unnötige Wartezeiten vermieden werden. Dies ist für unsere Versicherten wichtig, weil so das IV-Verfahren beschleunigt werden kann.

Wie werden Gutachten strukturiert?

Mit unserem Gutachterauftrag erhalten Sie einen umfassenden Fragekatalog, der durch zusätzliche Fragen des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) oder der versicherten Person bzw. deren Anwältin oder Anwalt ergänzt werden kann. Damit alle relevanten Informationen im Gutachten enthalten sind, empfehlen wir Ihnen sich am Merkblatt «Struktur Gutachten» zu orientieren.

Wie läuft ein Gutachterauftrag ab?

1. Der RAD entscheidet im Einzelfall darüber, ob ein externes Gutachten notwendig ist.

2. Der RAD definiert, welche Fachdisziplinen für das Gutachten benötigt werden.

3. Der Gutachter, die Gutachterin oder die Gutachterstelle wird ausgewählt.

  • Monodisziplinäre Gutachten: Die IV Aargau wählt die Gutachterstelle nach dem Zufallsprinzip aus und beachtet dabei die freien Kapazitäten der Gutachterstellen.
  • Poly- und bidisziplinäre Gutachten: Der Auftrag wird auf der schweizweiten Plattform SuisseMED@P platziert und nach dem Zufallsprinzip vergeben.

4. Bei Bedarf organisieren Sie oder wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher.

5. Sie erstellen das Gutachten.

6. Mögliche Rückfragen werden geklärt.

7. Sie rechnen Ihren Aufwand gegenüber der Invalidenversicherung ab.

8. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) begleicht Ihre Rechnung.

Gut zu wissen

In der Regel wird Ihr Aufwand für das Gutachten nach der TARMED Tarifkategorie D abgegolten. Falls Sie bereits beim Aktenstudium feststellen, dass mit einem überdurchschnittlichen Aufwand zu rechnen ist, bitten wir Sie, uns rasch zu kontaktieren, damit wir eine Erhöhung des Kostendachs prüfen können: gutachten@sva-ag.ch  
 

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Mein Anliegen

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