

Die behandelnden Ärzte und die Invalidenversicherung verkehren meist schriftlich mittels Arztberichten. Der RAD telefoniert situativ auch mit den behandelnden Ärzten. Im Gegenzug können auch Sie als Behandelnder via Hotline (+41 62 837 85 80) den RAD kontaktieren.
Pro Jahr finden rund 20 Fortbildungsveranstaltungen statt. Dort pflegen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie der RAD den Austausch. Im unten aufgeführten Link finden Sie die Übersicht der Veranstaltungen.
Bei der beruflichen Eingliederung sind Sie als behandelnde/-r Ärztin und Arzt wichtige Partner. Sie können eine Meldung zur Früherfassung vornehmen. Aufgrund derer klären die Fachpersonen der IV , ob sich Ihr/e Patient/-in bei der Invalidenversicherung anmelden muss. Der RAD beurteilt mit Ihrer Hilfe, welche Ressourcen bei der versicherten Person vorliegen und welche Leistungseinschränkungen bei der beruflichen Reintegration berücksichtigt werden müssen. Die rasche Reintegration in den Arbeitsprozess ist dabei das wichtigste Ziel.
Während des Rentenverfahrens bezieht der RAD Ihre Beurteilung ein. Ein Revisionsgesuch kann gestellt werden, wenn die IV bereits einen Rentenentscheid erlassen, sich die Gesundheit inzwischen aber verschlechtert hat. Das Gesuch wird von den Versicherten gestellt. Es empfiehlt sich, einen ausführlichen medizinischen Bericht (inkl. Befunden usw.) beizulegen.
Der Kontakt zwischen den Behandelnden und der Invalidenversicherung erfolgt mittels standardisierter Arztberichte. Ihre Stellungnahme ist entscheidend, um die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen und in einer angepassten Tätigkeit zu beurteilen. Sollten Sie eine Berichtsanfrage nicht beantworten können (z.B. da länger keine Behandlung mehr stattfand) oder bei weiteren Fragen, nimmt der RAD Ihre rasche Rückfrage gerne entgegen. Damit beschleunigt sich der Entscheid gegenüber den Versicherten.
Erhalten Sie die Berichte lieber elektronisch? Senden Sie uns bitte Ihre HIN-Mailadresse.
Ärztliche Berichte rechnen Sie gemäss den TarMed-Bestimmungen ab. Der Taxpunktwert beträgt für Ärzte in Praxen 92 Rappen und für Spitäler 1 Franken. Pauschalen für die Arztberichte vergütet die Invalidenversicherung nicht. Ärzte im Ausland rechnen nach dem Tarif ab, der in ihrem Land gilt.
Bei Fragen zur Abrechnung der Arztberichte: 062 837 89 96.
Falls Sie als Behandelnde/-r die Akten der Invalidenversicherung wünschen, füllen Sie die Vollmacht für Akteneinsicht aus. Bitte verfassen Sie dazu eine Notiz und listen Sie die gewünschten Unterlagen auf.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.
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