Beratung für Arbeitgebende

Gesundheitliche Einschränkungen sind Teil des Arbeitsalltags: Nicht nur die Betroffenen, sondern auch Vorgesetzte und zugehörige Teams werden belastet. Die Leistungsfähigkeit in anspruchsvollen Situationen zu erhalten und Ausfälle von Mitarbeitenden zu senken, ist ein zentrales Thema für Unternehmen. Mit den IV-Fachpersonen an Ihrer Seite können Sie diese Fragen aktiv angehen.

Gemeinsam mit Arbeitgebenden und Betroffenen klären die Beraterinnen und Berater der Invalidenversicherung Fragen zur Gesundheit, Arbeit und Wiedereingliederung. Als kompetente Partner entwickeln sie mit Ihnen individuelle Lösungen. Die Fachpersonen für Eingliederung begleiten Sie und Ihre Mitarbeitenden zudem während des beruflichen Wiedereinstiegs. Nutzen Sie die Unterstützung durch die Invalidenversicherung bei Umplatzierungen und Anpassungen des Arbeitsplatzes. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Fachpersonen: Hotline für Arbeitgebende +41 62 837 85 15.

Früherkennung durch die Vorgesetzten hilft

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Die Anforderungen an die Unternehmen, die Belastung für Sie und Ihre Mitarbeitenden steigt. Als Führungskraft können Sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Mitarbeitenden leisten, wenn Sie gesundheitliche Probleme früh erkennen und zeitnah die richtigen Schritte einleiten. Je früher Arbeitgebende die Invalidenversicherung kontaktieren, desto wirkungsvoller sind die gemeinsam entwickelten Lösungen.

Mehr
Weniger

Mitarbeitende im Betrieb halten

Gesunde und motivierte Mitarbeitende bringen Ihrem Unternehmen Erfolg. Trotz idealen Vorkehrungen ist kein Unternehmen davor gefeit, dass Mitarbeitende erkranken oder häufig fehlen.

Sie möchten das Know-how der Mitarbeitenden erhalten? Suchen Sie Unterstützung bei der Wiedereingliederung, das heisst bei der Suche nach Arbeitsplätzen mit angepassten Leistungen?

Melden Sie Ihren Mitarbeitenden zur Früherfassung.

Mehr
Weniger

Wie können wir Sie unterstützen?

Sie haben erkrankte Mitarbeitende und möchten wissen, welche Unterstützung die Invalidenversicherung bietet. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Fachpersonen (Hotline für Arbeitgebende +41 62 837 85 15).

Sie möchten eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen rekrutieren? Meldung von Stellen und Einsatzplätzen

 

Mehr
Weniger

Häufige Fragen

  • Was kann die IV dazu beitragen, dass Sie einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht verlieren?

    Wenn sich ein Mitarbeiter*in für IV-Leistungen anmeldet, geht es noch nicht um eine IV-Rente. Vielmehr kann die IV nun rasche und unkomplizierte Massnahmen ergreifen. Aufgrund der Abklärungen wird ein verbindlicher Eingliederungsplan erstellt, der alle beschlossenen Massnahmen festhält. In Frage kommen in der Frühinterventionsphase vor allem Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Job-Coachings und Arbeitstrainings. Sie als Arbeitgeber*in werden in die Eingliederungsmassnahmen einbezogen und von der IV-Beraterin begleitet. Während die Frühinterventionsmassnahmen laufen, klärt die IV ab, auf welche IV-Leistungen der Mitarbeiter*in im Anschluss an diese Phase Anspruch hat. Im Rahmen von beruflichen Massnahmen (z. B. Umschulung, Berufsausbildung) kann die IV ein Taggeld ausrichten. Dies entlastet Sie als Arbeitgeber vollständig oder teilweise von der Lohnzahlung. Nach der Eingliederungsphase prüft die IV, wie erfolgreich die Massnahmen waren. Im besten Fall kann der Mitarbeiter*in wieder im bisherigen Umfang arbeiten und braucht keine Rente. Wenn er nur teilweise einsatzfähig ist, prüft die IV eine Teilrente.

    Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Merkblättern:

    Merkblatt 4.12 – Früherfassung und Frühintervention

    Merkblatt 4.09 – Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV

    Merkblatt 4.02 – Taggelder der IV

    Merkblatt 4.04 – Invalidenrente der IV

  • Was können Sie als Arbeitgeber für Personen tun, welche bereits nicht mehr im Erwerbsleben sind, jedoch wieder arbeiten möchten?

    Zusammen mit Ihnen als Arbeitgeber kann die Invalidenversicherung verhindern, dass jemand aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Gemeinsam ist es jedoch auch möglich, jemanden, der bereits eine IV-Rente erhält, wieder ins Arbeitsleben zurückzubringen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Invalidenversicherung verschiedene Möglichkeiten für Wiedereingliederungsmassnahmen und kann den Arbeitgebern entsprechende Angebote machen.

    Die Invalidenversicherung vermittelt Arbeitgebern Personen mit einem geeigneten Profil für einen Arbeitsversuch von bis zu sechs Monaten Dauer. Der Arbeitgeber bezahlt währenddessen keinen Lohn. Er bietet der versicherten Person die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten im freien Arbeitsmarkt unter Beweis zu stellen. Dafür kann er mit minimalem Rekrutierungsaufwand einen möglichen künftigen Angestellten ausführlich testen und kennenlernen. Die versicherte Person erhält während des Arbeitsversuchs weiterhin ihre IV-Rente. In bestimmten Fällen muss die versicherte Person zunächst mit sogenannten Integrationsmassnahmen auf die erfolgreiche Durchführung von Eingliederungsmassnahmen vorbereitet werden.

    Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Merkblättern:

    Merkblatt 4.02 – Taggelder der IV
    Merkblatt 4.09 – Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.