Familie beim Einkaufen

Prämienverbilligung 2024

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Anmeldung Prämienverbilligung 2024

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2024 ist am 31.12.2023 abgelaufen. Aus gesetzlichen Gründen kann nach Ablauf der Frist keine Anmeldung für die Prämienverbilligung 2024 mehr gemacht werden.

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Haben sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse verändert?

Melden Sie uns Ihre Veränderung mit dem Änderungsantrag. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Haben Sie Ihren Krankenversicherer gewechselt?

Sie müssen nichts unternehmen. Der Wechsel wird uns automatisch von Ihrem bisherigen Krankenversicherer gemeldet.

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Die Prämienverbilligung im Kanton Aargau einfach erklärt:

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.