Hilfsmittel der Invalidenversicherung

Die Hilfsmittel der Invalidenversicherung ermöglichen Ihnen, möglichst selbstständig und unabhängig Ihren Alltag zu bestreiten. Zudem unterstützen sie Sie, bei Ihrer Arbeit oder im Aufgabenbereich (Haushalt).

Anmeldung

Hier können Sie die erstmalige Anmeldung für Hilfsmittel online ausfüllen. Für weitere Hilfsmittel nach der ersten Anmeldung genügt ein formloses Schreiben.

Zur Anmeldung

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Anspruch

Die IV unterstützt Sie finanziell, wenn Sie wegen einer Krankheit Hilfsmittel zur Fortbewegung, zur Kommunikation oder für die Selbstsorge benötigen.

Die IV kann Hilfsmittel abgeben, damit Sie

  • Ihren privaten Alltag unabhängig bewältigen können
  • Ihre Aus- und Weiterbildung oder Schule absolvieren können
  • weiterhin Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können;
  • in Ihrem Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig bleiben können;

Die abschliessende Hilfsmittel-Liste finden Sie unter <<nützliche Links >>

Tipp: Die Pro Infirmis berät Sie gerne und unterstützt Sie, wenn Sie keinen Anspruch auf ein Hilfsmittel der IV haben.

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Leistung

Hilfsmittel gibt die Invalidenversicherung zum Eigentum oder leihweise ab. Die IV übernimmt Kosten für Hilfsmittel in einfacher und zweckmässiger Ausführung. Auch Reisekosten im Zusammenhang mit der Abgabe oder Reparatur der Hilfsmittel bezahlt sie. Benötigen Sie ein Hilfsmittel nicht mehr, teilen Sie uns dies bitte mit.

Ihre Reisekosten können Sie rasch und unkompliziert online bei uns einreichen. Nutzen Sie dazu unsere IV-Rechnungsplattform.

Bei Fragen zur Abrechnung von Reisekosten helfen Ihnen die Fachpersonen der IV gerne weiter: 062 837 89 96.

Tipp: Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte SAHB führt in Oensingen eine Hilfsmittelausstellung, die «EXMA VISION». Die SAHB berät Sie unabhängig und neutral. In der Ausstellung werden keine Hilfsmittel verkauft und der Besuch der Ausstellung ist kostenlos. 

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Häufige Fragen

  • Von wem erhalte ich die Auszahlung?

    Die Auszahlungen für alle IV-Stellen in der Schweiz erfolgen durch die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf.

  • Ich benötige ein Hörgerät. Kann ich das Hörgerät überall kaufen?

    Hörgeräte dürfen überall gekauft werden. Das Hörgerät muss aber zwingend auf der METAS-Hörgeräteliste (https://www.metas.ch/metas/de/home/dok/rechtliches/hoergeraetliste.html) aufgeführt sein. Es muss immer ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Zur Prüfung des Anspruchs auf eine Pauschalentschädigung bedarf es einer Untersuchung durch einen Ohrenarzt. Diese Kosten werden durch die Invalidenversicherung übernommen. Handelt es sich um eine Folgeversorgung nach sechs Jahren und Sie sind inzwischen pensioniert, so ist die erneute Abklärung beim Ohrenarzt freiwillig.

  • Kann ich mit der IV per E-Mail kommunizieren?

    Ja. Wir empfehlen Ihnen E-Mails für alltägliche Korrespondenz, Anfragen oder Anträge. Bitte beachten Sie die Risiken des unverschlüsselten Datenaustausches. Vertrauliche Unterlagen (z. B. Arztberichte) können wir Ihnen nur per E-Mail zu senden, wenn Sie dem unverschlüsselten Datenaustausch zustimmen.

  • Werden Brillen von der Invalidenversicherung bezahlt?

    Nein, die Invalidenversicherung finanziert keine Brillen und leistet auch keine Beiträge. Wir empfehlen Ihnen, die Rechnung für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung einzureichen.

  • Was benötigt die Invalidenversicherung um meine Rechnung begleichen zu können?

    Sie können Ihre Abrechnung online einreichen. Nutzen Sie dazu unsere IV-Rechnungsplattform.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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