Berechnungsverfahren Nichterwerbstätige

Die provisorischen Beiträge werden aufgrund der Angaben berechnet, welches Sie der SVA Aargau gemeldet haben. Ihre Akontorechnungen bezahlen Sie vierteljährlich. Die definitiven Beiträge werden aufgrund der Meldungen der Steuerverwaltung festgelegt.

Als Grundlagen für die Berechnung der Beiträge von Nichterwerbstätigen dienen das Vermögen und das 20-fache jährliche Renteneinkommen. Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge für jeden Ehegatten, ungeachtet des Güterstands, auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens.

Detaillierte Informationen zu den Berechnungsgrundlagen sowie ein Berechnungsbeispiel finden Sie hier.

An die Verwaltungskosten auf den AHV/IV/EO-Beiträgen erhebt die SVA Aargau zudem Beiträge von 3 Prozent. Schulden Sie den Mindestbeitrag an die AHV, so beträgt der Verwaltungskostenbeitrag 5 Prozent.

Beiträge aus Erwerbseinkommen können auf Verlangen und durch Einreichung des Lohnausweises Ende Jahr den Beiträgen für Nichterwerbstätige angerechnet werden.

Beiträge ab 2023

Die aktuell gültigen Beiträge können Sie aus der untenstehenden Tabelle anhand des massgebenden Vermögens (Reinvermögen und 20-faches jährliches Renteneinkommen) ermitteln.

Vermögen und 20 x jährliches Renteneinkommen

von (CHF)

 

 

bis (CHF)

AHV-Beitrag pro Jahr

 

(in CHF)

0.- 339'999.- 514.-
340'000.-                                                          389'999.- 614.80
390'000.- 439'999.- 720.80
440'000.- 489'999.- 826.80
490'000.- 539'999.- 932.80
540'000.- 589'999.- 1'038.80
590'000.- 639'999.- 1'144.80
640'000.- 689'999.- 1'250.80
690'000.- 739'999.- 1'356.80
740'000.- 789'999.- 1'462.80
790'000.- 839'999.- 1'568.80
840'000.- 889'999.- 1'674.80
890'000.- 939'999.- 1'780.80
940'000.- 989'999.- 1'886.80
990'000.- 1'039'999.- 1'992.80
1'040'000.- 1'089'999.- 2'098.80
1'090'000.- 1'139'999.- 2'204.80
1'140'000.- 1'189'999.- 2'310.80
1'190'000.- 1'239'999.- 2'416.80
1'240'000.- 1'289'999.- 2'522.80
1'290'000.- 1'339'999.- 2'628.80
1'340'000.- 1'389'999.- 2'734.80
1'390'000.- 1'439'999.- 2'840.80
1'440'000.- 1'489'999.- 2'946.80
1'490'000.- 1'539'999.- 3'052.80
1'540'000.- 1'589'999.- 3'158.80
1'590'000.- 1'639'999.- 3'264.80
1'640'000.- 1'689'999.- 3'370.80
1'690'000.- 1'739'999.- 3'476.80
1'740'000.- 1'789'999.- 3'582.80
1'790'000.- 1'839'999.- 3'741.80
... ... ...
8'640'000.- 8'689'999.- 25'524.80
8'690'000.- 8'739'999.- 25'683.80
> 8'740'000.-   25'700.00

Die Tabelle ist nicht abschliessend. Der Maximalbeitrag beträgt CHF 25'700.–. 

Mehr Informationen zu den Beiträgen von Nichterwerbstätigen finden Sie hier:

Häufige Fragen

  • Muss ich mich bei der SVA Aargau melden, wenn ich wieder einer Arbeit nachgehe?

    Ja. Die Beitragsabteilung der SVA Aargau hat keine Möglichkeit festzustellen, dass Sie wieder einer Arbeit nachgehen. Auch die Gemeinden resp. die Steuerverwaltungen sind nicht verpflichtet, uns entsprechende Informationen mitzuteilen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei der SVA Aargau melden, wenn Sie einer Arbeit nachgehen.
    Wenn Sie der SVA Aargau Ihren Lohnausweis oder Ihre Lohnabrechnungen zustellen, kann geprüft werden, ob Ihre Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person aufgehoben werden kann.

  • Wieso erhalte ich eine Rechnung für Nichterwerbstätige, obwohl ich arbeite?

    Die Beitragsabteilung der SVA Aargau hat keine Möglichkeit festzustellen, dass Sie einer Arbeit nachgehen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei der SVA Aargau melden, wenn Sie einer Arbeit nachgehen.

    Unter Umständen reicht Ihr Bruttojahreslohn aus, um die AHV-Beitragspflicht zu erfüllen. Wenn Sie der SVA Aargau Ihren Lohnausweis oder Ihre Lohnabrechnungen zustellen, kann geprüft werden, ob Ihre Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person aufgehoben werden kann. Sollte Ihr Lohn nicht ausreichen, können die bezahlten Lohnbeiträge dennoch bei den geschuldeten Beiträgen für Nichterwerbstätige berücksichtigt werden.

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