Ich arbeite weiter und beziehe die AHV-Rente

Wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten, können Sie neu wählen, ob Sie auf dem ganzen Lohn AHV/IV/EO Beiträge bezahlen oder den Freibetrag von monatlich 1'400 bzw. 16'800 Franken pro Jahr geltend machen wollen.

Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen weg. Weitere Informationen zum Freibetrag finden Sie hier.

Die nach dem Referenzalter bezahlten AHV-Beiträge können bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden und zu einer höheren AHV-Rente führen.

Sie beziehen bereits eine AHV-Rente und arbeiten aktuell noch? Sie können einen Antrag für eine Neuberechnung stellen und Ihre AHV-Rente aufbessern. Weitere Informationen zur Neuberechnung nach dem Referenzalter finden Sie unter diesem Link.

Gut zu wissen: Für Arbeitnehmende im AHV-Alter ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Auch wenn Sie in der Krankenkasse gegen Unfall versichert sind. Diese beschränkt sich nur auf Nichtberufsunfälle. Bei einem Unfall während der Arbeitszeit sind Sie damit nicht geschützt.

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