

Haben Sie Fragen zu den kantonalen Härtefallmassnahmen oder zur Kurzarbeit?
Härtefallmassnahmen: Weitere Informationen finden Sie hier.
Kurzarbeit: Weitere Informationen finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zur Corona-Erwerbsausfallentschädigung?
Wir appellieren an Ihre Solidarität. Bitte kontaktieren Sie uns wenn immer möglich per Telefon oder E-Mail. Anfragen zur Corona-Entschädigung können Sie an eoanfragen@sva-ag.ch richten. Gerne sind wir für Sie da.
Verzeichnen Sie einen Erwerbsausfall? Weitere Informationen finden Sie hier für:
Die Umsatzeinbusse von 40 % gilt ab 19.12.2020. Bis zum 18.12.2020 galt eine Umsatzeinbusse von 55 %.
Sie erhalten eine schriftliche Anmeldungbestätigung spätestens 3 Arbeitstage nachdem die Anmeldung bei uns eingetroffen ist.
Wir sind uns der Dringlichkeit bewusst und setzen alles daran Ihnen eine schnelle Rückmeldung geben zu können. Aufgrund der zahlreichen Anmeldungen und Anfragen rund um die Corona-Entschädigung entstehen jedoch längere Wartezeiten. Die aktuelle Bearbeitungsdauer Ihrer Anmeldung beträgt zurzeit rund acht Wochen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gerne prüfen wir Ihren Antrag. Falls wir noch weitere Unterlagen benötigen, werden wir Sie kontaktieren.
Ja, es wird monatlich eine Anmeldung benötigt, da der Anspruch nur rückwirkend entstehen kann. Auf Ihrer Abrechnung befindet sich ein QR-Code, mit welchem Sie mit wenigen Clicks den weiteren Anspruch unkompliziert anmelden können.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Prüfung Ihrer Unterlagen. Die Auszahlung erfolgt monatlich nachschüssig. Sie erhalten eine schriftliche Abrechnung mit den Details zum Anspruch.