Frau mit Mundschutz

Corona-Erwerbsausfallentschädigung

Aufgrund der vom Bundesrat am 16. Februar 2022 beschlossenen Lockerungen der Pandemie-Massnahmen kann ab dem 1. Oktober 2022 keine Corona Erwerbsersatzentschädigung mehr beantragt werden.
In der Vergangenheit konnten folgende Erwerbsausfälle angemeldet werden:

Grund für den Erwerbsausfall...

Anspruch gültig bis...

Anmeldung möglich bis...

Quarantäne

02.02.2022

31.05.2022

 

Ausfall der Fremdbetreuung von Kindern

16.02.2022

31.05.2022

 

Veranstaltungsverbot

16.02.2022

31.05.2022

 

Betriebsschliessung

16.02.2022

31.05.2022

 

Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Allgemeinen

16.02.2022

31.05.2022

 

 

Besonders gefährdete Personen

31.03.2022

30.06.2022

 

Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich

30.06.2022

30.09.2022

 

Sollten Fragen zur Beendigung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung bestehen, so können Sie diese an eoanfragen@sva-ag.ch richten. Gerne sind wir für Sie da.

Hinweis:

Für die Corona-Erwerbsausfallentschädigung versenden wir keine Steuerausweise. Bitte legen Sie die Abrechnungen, welche Sie von uns erhalten haben, der Steuererklärung bei.