IV-Taggelder

IV-Taggelder ergänzen die Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung. Während Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen sichern sie den Lebensunterhalt Betroffener und ihrer Familie.

Anspruchsvoraussetzungen

Die IV-Fachpersonen klären Ihren Anspruch auf Taggelder, sobald Sie Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen mit möglichem Taggeld-Anspruch erhalten.

Es gibt zwei Arten von Taggeldern. Für diese gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsweisen.

  • Taggeld: Sie waren versichert und vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung erwerbstätig.
  • Taggeld während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung: Betroffene, die noch nicht erwerbstätig waren und eine Ausbildung absolvieren

Höhe des Taggeldes

Die Grundentschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, welches Sie in Ihrer letzten beruflichen Tätigkeit vor dem Eintritt des Gesundheitsschadens verdient haben. Beziehen Sie eine Invalidenrente und nehmen an Wiedereingliederungsmassnahmen teil, ist allerdings das vor der Durchführung der Massnahme tatsächlich erzielte Einkommen massgebend.

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Taggeld während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung

Während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung entspricht das Taggeld der Höhe des im Lehrvertrag angegebenen Lehrlingslohnes. Dieses wird an den Arbeitgeber ausgerichtet und Auszubildende erhalten den Lehrlingslohn direkt vom Arbeitgeber. Als Ausnahme gelten Ausbildungen, die auf eine Tätigkeit im zweiten Arbeitsmarkt vorbereiten. Hier beträgt das Taggeld zurzeit im ersten Jahr 307 Franken und im zweiten Jahr 409 Franken. Versicherte in der erstmaligen beruflichen Ausbildung, die das 25. Altersjahr vollendet haben, erhalten den Höchstbetrag der Altersrente, welcher sich zurzeit bei 2 450 Franken pro Monat befindet.

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Festsetzung und Auszahlung

Die Taggelder erhalten Sie, respektive der Ausbildungsbetrieb im Falle einer Erstausbildung, durch die Ausgleichskasse, der Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung AHV/IV- und EO-Beiträge gezahlt haben. Sie erhalten diese monatlich am Anfang des Folgemonats. Taggelder gelten als Einkommen. Deshalb zahlen Sie Beiträge an die Sozialversicherung.

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Kindergeld

Kindergeld erhalten Sie für eigene Kinder, Pflege- und Stiefkinder bis zu deren Vollendung des 18. Altersjahres oder bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Das Kindergeld beträgt 2 Prozent des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes. Wenn Sie für das Kind bereits Kinder- oder Ausbildungszulagen erhalten, kommt kein zusätzliches Kindergeld hinzu.

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Entschädigung für Betreuungskosten

Wenn Sie vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung nicht erwerbstätig waren, haben Sie keinen Anspruch auf IV-Taggelder. Sie erhalten unter Umständen jedoch eine Entschädigung für zusätzliche Betreuungskosten, die durch Eingliederungsmassnahmen entstehen. Dies gilt für die Betreuung von Familienmitgliedern im gleichen Haushalt.

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