Berechnung der Invalidenrente

Die Fachpersonen der Ausgleichskasse berechnen die Höhe der Invalidenrente aufgrund des festgelegten Invaliditätsgrads.

Die Berechnung der Rente

Die Höhe der Rente ist von zwei Faktoren abhängig:

  • Beitragsdauer
  • Durchschnittseinkommen

Eine lückenlose Beitragsdauer führt zu einer Vollrente. Lückenlos ist sie, wenn ab dem 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag bis zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs durchgehend Beitragszeiten angerechnet werden können. Bei fehlenden Beitragsjahren haben Sie Anspruch auf eine Teilrente.

Das massgebende Durchschnittseinkommen berechnet sich aus dem Durchschnitt der allenfalls geteilten Erwerbseinkommen, auf denen AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet wurden.

Für Kinder erhalten Sie zusätzlich Erziehungsgutschriften. Diese rechnen die Fachpersonen der Ausgleichskasse zum Durchschnitt der Erwerbseinkommen hinzu.

Wenn Sie pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreuen, die leicht erreichbar sind, können Sie unter Umständen Betreuungsgutschriften beanspruchen. Sie werden ebenfalls zum Durchschnitt der Erwerbseinkommen dazugerechnet.

Die Renten eines Ehepaares dürfen zusammen höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelaltersrente betragen. Liegen die beiden Renten im Total über diesem Betrag, werden die Renten angepasst (Plafonierung).

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Kinderrente

IV-Rentnerinnen und -Rentner haben Anspruch auf eine Kinderrente für Söhne und Töchter bis zum 18. Altersjahr. Sofern sich das Kind in Ausbildung befindet, verlängert sich dieser Anspruch, jedoch längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr der Kinder. Unter gewissen Umständen haben Sie auch für Pflegekinder Anspruch auf eine Kinderrente. Die Ausbildungsbestätigungen der Kinder legen Sie der Anmeldung für die Invalidenrente bei.

Die Kinderrenten zu den Einzelrenten der beiden Elternteile werden allenfalls plafoniert. Dies gilt auch, wenn Sie für ein Kind sowohl eine Kinder- als auch eine Waisenrente erhalten. Die Summe der Renten beträgt höchstens 60 Prozent der maximalen Einzelaltersrente. Liegt das Total über diesem Betrag, werden die Renten angepasst.

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