Person die einen Herd reinigt

Haushalte mit Angestellten

Soziale Sicherheit auch bei kleinem Einkommen: Ob Putzfrau, Nanny oder Betreuer – bereits der kleinste Lohn genügt, um in der AHV versichert zu sein. Die Abrechnung für Hausangestellte ist leichter, als gemeinhin gedacht. Die Fachpersonen der SVA Aargau unterstützen Sie gerne dabei.

Hausangestellte erzielen oft nur kleine Einkommen. Im Privathaushalt ist jedoch jede Entlöhnung beitragspflichtig. Ausnahme sind die sogenannten Sackgeldjobs. Arbeitnehmende unter 26 und mit einem jährlichen Lohn von maximal 750 Franken sind nicht beitragspflichtig.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie für die Anmeldung der Angestellten verantwortlich. Die Anmeldung bei den Fachpersonen der SVA Aargau ist einfach und schnell erledigt.

Liegenschaftsverwaltung

Besitzen oder verwalten Sie eine Liegenschaft, in der Hauswarte beschäftigt werden? Verwenden Sie zur Anmeldung das spezifische Formular.

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