Handschlag

Gründung einer Firma

Sie haben eine zündende Geschäftsidee? Sie möchten Ihre eigene Firma gründen? Die Fachpersonen der SVA Aargau stehen Ihnen mit Rat und Tat bei Versicherungsfragen zur Seite. Die wichtigsten Schritte auf einen Blick.

Jede Firma braucht einen Namen. Klären Sie frühzeitig, ob der gewünschte Firmenname noch verfügbar ist. Recherchieren Sie dabei in der Datenbank beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister.

Lassen Sie sich von einem Treuhänder oder Anwalt beraten. Dieser hilft Ihnen, alle notwendigen Unterlagen für die Anmeldung beim Handelsregisteramt vorzubereiten. Oder gründen Sie Ihr Unternehmen direkt mit einem möglichen Online-Anbieter wie STARTUPS.CH.

Jede Firma braucht einen Namen. Klären Sie frühzeitig, ob der gewünschte Firmenname noch verfügbar ist. Recherchieren Sie dabei in der Datenbank beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister.

Lassen Sie sich von einem Treuhänder oder Anwalt beraten. Dieser hilft Ihnen, alle notwendigen Unterlagen für die Anmeldung beim Handelsregisteramt vorzubereiten. Oder gründen Sie Ihr Unternehmen direkt mit einem möglichen Online-Anbieter wie STARTUPS.CH.

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Häufige Fragen

  • Wer gilt als Arbeitgeber?

    Als beitragspflichtiger Arbeitgeber gilt (natürliche und juristische Personen wie auch Verwaltungsbetriebe, öffentliche Anstalten usw.), wer obligatorisch versicherten Personen Arbeitsentgelte ausrichtet bzw. in der Schweiz eine Betriebsstätte hat. Als Betriebsstätten gelten insbesondere Zweigniederlassungen, Fabrikationsstätten, Werkstätten, Verkaufsstellen, ständige Vertretungen sowie Bau- und Montagestellen. Zu den beitragspflichtigen Personen gehören auch freie Mitarbeiter, Au-pair-Mädchen, Hausangestellte, Praktikanten, kurzfristige Aushilfen sowie Wasch- und Putzpersonal.

Mein Anliegen

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