Einkaufen auf einem Gemüsemarkt

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) ist Teil des schweizerischen Sozialversicherungsnetzes. Die IV verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und betroffene Personen möglichst schnell wieder zu integrieren. Der Grundsatz lautet deshalb "Eingliederung vor Rente". Wenn jemand teilweise oder ganz invalid wird, fangen Geldleistungen die finanziellen Folgen der Invalidität auf.

Damit die Invalidenversicherung Massnahmen einleiten und Leistungen ausrichten kann, muss eine Invalidität vorliegen; das heisst es muss ein körperlicher, psychischer oder geistiger Gesundheitsschaden vorliegen. Dieser muss eine bleibende oder voraussichtlich länger dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit der Betätigung im bisherigen Arbeitsfeld (z.B. Haushalt) zur Folge haben. Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden von Geburt an bestanden hat oder auf einen Unfall oder eine Krankheit zurückgeht.

Bei der IV sind alle Personen obligatorisch versichert, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind. Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Bürger von EU- und EFTA-Staaten, die ausserhalb von EU- und EFTA-Staaten wohnen, können sich freiwillig versichern.

Die kompakte Broschüre des Bundesamts für Sozialversicherungen vermittelt Ihnen einen guten Überblick über die Invaliditätsvorsorge in der Schweiz. Die Invalidenversicherung ist dabei eine wichtige Leistungserbringerin – aber nicht die Einzige. Erfahren Sie mehr über das Zusammenspiel der involvierten Versicherungen, deren Leistungsangebot sowie die Berechnung der individuellen Versicherungsleistungen.