Erkrankte oder verunfallte Mitarbeitende

Ist Ihr Mitarbeiter erkrankt oder verunfallt? Zeichnen sich deshalb Probleme am Arbeitsplatz ab? Ist die betroffene Person bereits arbeitsunfähig?

Die Fachpersonen der SVA Aargau können Sie in solchen Situationen mit verschiedenen Leistungen rasch und unkompliziert unterstützen. Stellen Sie unseren Beraterinnen und Berater Ihre Fragen über die Hotline für Arbeitgebende +41 62 837 85 15. Wie die Unterstützung der Invalidenversicherung konkret aussehen kann, zeigen unsere verschiedenen Video-Geschichten.  

Hier finden Sie weitere Informationen rund um die vielseitigen Leistungen der Invalidenversicherung im Bereich der beruflichen Integration:

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Häufige Fragen

  • Was können Sie als Arbeitgeber tun, wenn ein Mitarbeiter häufig fehlt oder gesundheitliche Probleme hat?

    Wenn ein Mitarbeiter*in arbeitsunfähig oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht ist, können Sie als Arbeitgeber bei der Invalidenversicherung eine Meldung zur Früherfassung einreichen. Ihr Mitarbeiter*in muss über die Meldung zur Früherfassung informiert werden. Eine Fachperson der Invalidenversicherung wird mit dem betroffenen Mitarbeitenden in Kontakt treten und entscheiden, ob eine IV-Anmeldung notwendig ist. Wenn Ihr Mitarbeiter*in einverstanden ist, werden Sie als Arbeitgeber in die Abklärungen einbezogen.

    Mit der IV-Anmeldung können rasch und unkompliziert Massnahmen der Frühintervention eingeleitet werden. Ziel ist es, den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder den Mitarbeitenden an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen einzuarbeiten.

    Sollte die Invalidenversicherung im konkreten Fall nicht die richtige Ansprechpartnerin sein, kann sich eine Meldung zur Früherfassung trotzdem lohnen. Die IV-Fachperson kann einen Kontakt zur richtigen Stelle vermitteln.

    Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt:

    Merkblatt 4.12 – Früherfassung und Frühintervention

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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