Herznach im Fricktal mit Baum im Vordergrund

Arbeitslosigkeit

Auf Arbeitslosentaggeldern werden AHV-Beiträge abgerechnet. Die Fachpersonen der SVA nehmen Ihre Meldung gerne entgegen, sobald die Arbeitslosentaggelder ausgeschöpft sind. Unter Umständen bezahlen Sie dann Beiträge als Nichterwerbstätige.

Arbeitslosigkeit kann auch den Anspruch auf die Familienzulagen und Prämienverbilligung beeinflussen. Die Fachpersonen der SVA stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Häufige Fragen

  • Ich bin arbeitslos und beziehe Arbeitslosenentschädigung. Von wo erhalte ich die Familienzulagen?

    Das Arbeitslosentaggeld ist ein Ersatzeinkommen und AHV-pflichtig. Somit sind Sie einer erwerbstätigen Person gleichgestellt und werden nicht bei der AHV als nichterwerbstätige Person erfasst. Die Familienzulagen sind daher vorrangig bei der Arbeitslosenkasse anzumelden. Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, haben ab dem 1. August 2020 Anspruch auf eine Familienzulage als Nichterwerbstätige. Hat beispielsweise in Folge einer fehlenden Vaterschaftsanerkennung keine andere Person einen Anspruch auf Familienzulagen, wird für das Kind keine Zulage ausgerichtet.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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