AHV-Beiträge bei Grenzgängern

Sie wohnen in der Schweiz und üben in einem anderen Mitgliedstaat eine Tätigkeit aus? Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind in der AHV nicht versichert. Sie können aber Versicherungsunterbrüche vermeiden, indem Sie freiwillig der AHV/IV/EO beitreten.

Sie üben eine Erwerbstätigkeit im EU-/EFTA-Raum oder in einem Mitgliedstaat mit einem Sozialversicherungsabkommen aus? Grundsätzlich sind Sie dann in der AHV nicht mehr versichert. Sie können aber freiwillig der AHV/IV/EO beitreten. Dies befreit Sie nicht davon, auch dort, wo Sie erwerbstätig sind, Beiträge an die Sozialversicherungen zu zahlen.

Anmeldung

Reichen Sie das Formular Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgebende bei der SVA Aargau ein. Nachdem die zwischenstaatliche Vereinbarung wirksam wird, haben Sie sechs Monate Zeit.

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Beitragssätze

Für  ANobAG gelten die Beitragssätze der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Zusätzlich bezahlen Sie Verwaltungskosten von max. 3 Prozent des AHV-Beitrages.

Beitragssätze

2021 / 2022

ab 01.01.2023

AHV / IV / EO

10.6%

10.6%

ALV (bis CHF 148‘200.-)

2.2%

2.2%

ALV (ab CHF 148‘201.-)

1.0%

-

FAK AG

1.45%

1.45%

Verwaltungskosten

max. 3%

max. 3%
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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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