Hallwilersee Seengen

Todesfall

Der schmerzliche Hinschied eines geliebten Menschen wirkt sich auf die Sozialversicherungen aus. Die Fachpersonen der SVA Aargau nehmen die Meldung entgegen und beraten Sie.

Die Hinterlassenen (Ehegatten/Kinder) können unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente beziehen.

Damit niemand in finanzielle Not gerät, können AHV-Ergänzungsleistungen oder individuelle Prämienverbilligungen geprüft werden.

Falls der oder die Verstorbene noch im Besitz von Hilfsmitteln ist, welche von der Invalidenversicherung leihweise abgegeben wurden, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Fachperson der Invalidenversicherung in Verbindung.

 

Wie geht es Ihnen?

Der Tod eines Angehörigen ist ein Schicksalsschlag. Trauer braucht Zeit. In dieser schwierigen Zeit kann Ihnen vielleicht der Online-Ratgeber für psychische Gesundheit der SVA Aargau sowie der Klinik Barmweid helfen. Er richtet sich an psychisch belastete Personen und enthält Fakten, medizinisches Fachwissen, konkrete Tipps und erste Anlaufstellen. In Podcasts erzählen Betroffene, wie sie den Weg aus der Krise gefunden haben. 

Wir wünschen Ihnen viel Kraft und alles Gute.

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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