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Heirat und Partnerschaft

Sind Sie den Bund des Lebens eingegangen? Haben Sie Ihre Partnerschaft eintragen lassen? Dadurch ändert sich Ihre Situation bei der Sozialversicherung.

Die Fachpersonen der SVA Aargau freuen sich mit Ihnen und nehmen gerne die entsprechende Meldung entgegen. Insbesondere wenn Sie bereits Sozialversicherungsleistungen beziehen, ist es wichtig, dass Sie uns über Ihre Zivilstandsänderung informieren. Ihr Leistungsanspruch kann sich dadurch verändern.

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Die SVA Aargau hat jährlich mit jeder zweiten Aargauerin oder jedem zweiten Aargauer direkt oder indirekt Kontakt. Die Soziale Sicherheit im Kanton Aargau ist wichtig. Wir informieren Sie proaktiv über Gesetzesänderungen, wichtige Fristen und Leistungsangebote der SVA Aargau, die für Sie oder für Ihr Umfeld interessant sein können. Abonnieren Sie jetzt unseren SVA-Newsletter.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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