Hilfsmittel für AHV-Rentner

Benötigen Sie Hilfsmittel, um Ihren Alltag selbstständig zu bewältigen? Die AHV beteiligt sich finanziell an ausgesuchten Hilfsmitteln.

Anmeldung

Hier können Sie die erstmalige Anmeldung für Hilfsmittel online ausfüllen. Für weitere Hilfsmittel nach der ersten Anmeldung reicht ein formloses Schreiben.

Die Anmeldung erhalten Sie auch in Papierform bei Ihrer Gemeindezweigstelle.

Zur Anmeldung

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Anspruch

Unterstützung für Hilfsmittel erhalten Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Beziehende von Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz.

Die Hilfsmittel-Liste zeigt, für welche Hilfsmittel die Altersversicherung finanzielle Beiträge leistet. Die Liste ist abschliessend.

Tipp: Besteht kein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung oder eine leihweise Abgabe des Hilfsmittels, können Sie sich an Pro Senectute wenden. Auf diese ergänzenden Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

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Leistung

Die Altersversicherung übernimmt 75 Prozent des Nettopreises einer einfachen und zweckmässigen Versorgung. Bei einigen weiteren Hilfsmitteln übernimmt die Altersversicherung eine Pauschale (z.B. Hörgeräte). Sie übernimmt keine Kosten für den Unterhalt und für Reparaturen.

Haben Sie ein Hilfsmittel vor dem Erreichen des Rentenalters erhalten und erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, besteht der Anspruch unverändert (Besitzstand).

Tipp: Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte SAHB führt in Oensingen eine Hilfsmittelausstellung, die „EXMA VISION“. Hier berät Sie die SAHB neutral und unabhängig. Es werden keine Hilfsmittel verkauft. Der Besuch dieser Ausstellung ist kostenlos. Ebenso betreibt die SAHB einen Occasionsmarkt.

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Häufige Fragen

  • Können Brust-Prothesen und auch andere Prothesen von der AHV finanziert werden?

    Nein, Prothesen können nicht von der AHV finanziert werden. Sie stellen eine Pflichtleistung der Krankenkasse dar. Bitte reichen Sie die entsprechenden Rechnungen Ihrer Krankenkasse ein.

  • Was benötigt die AHV um meine Rechnung begleichen zu können?

    SIe können Ihre Rechnungen für bewilligte Pauschalbeträge online einreichen. Nutzen Sie dazu unsere Rechnungsplattform. Sie benötigen zusätzlich eine Kopie der Rechnung des Lieferanten.

  • Wie lange dauert es, bis die Zahlung der Rechnung erfolgt?

    Sobald wir Ihre Rechnung erhalten haben, dauert es rund zwei bis vier Wochen bis zur Auszahlung des Rechnungsbetrages. Reichen Sie die Rechnung online ein, so erhalten Sie die Auszahlung schneller.

  • Von wem erhalte ich die Auszahlung?

    Die Auszahlungen für alle IV-Stellen in der Schweiz erfolgen durch die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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