Anpassung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit

Verwenden Sie dieses Formular zur Anpassung Ihrer provisorisch erhobenen AHV/IV/EO-Beiträge. Mit der Meldung des effektiven Einkommens verhindern Sie allfällige Nachforderungen und Verzugszinsen.

Wichtig: Dieses Formular kann nicht verwendet werden, um Einkommensveränderungen für die Berechnung der Prämienverbilligung zu melden. Bitte nutzen Sie dazu das Onlineformular «Änderungsantrag Prämienverbilligung».
 

Ihre Versichertennummer finden Sie auf unseren Schreiben oder auf Ihrer Krankenkassenkarte
Ihre Telefonnummer wird benötigt, damit wir bei allfälligen Rückfragen mit Ihnen in Kontakt treten können.
Sie können Ihre Einkommensgrundlagen anpassen lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist.
Bitte geben Sie Ihr Reineinkommen an, von dem nebst den üblichen Aufwendungen auch die bezahlten AHV/IV/EO-Beiträge abgezogen wurden.
Falls Sie im betroffenen Jahr kein Eigenkapital investiert haben, können Sie dieses Feld leer lassen.
Möchten Sie auf den Freibetrag verzichten?
Wenn Sie nach Erreichen des Referenzalters Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, zahlen Sie weiterhin Beiträge an die AHV, die IV und die EO. Es besteht jedoch ein Freibetrag von CHF 16'800 im Jahr. Wenn Sie auf den Freibetrag verzichten wollen, müssen Sie dies der Ausgleichskasse bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres mitteilen. Ohne Mitteilung geht die Ausgleichskasse davon aus, dass der Freibetrag beibehalten bleibt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter www.sva-ag.ch/ahv21.
Bei diesem Feld kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf.