Die Fachpersonen der SVA Aargau nehmen die Meldung Ihrer Scheidung entgegen. Sie beraten Sie, inwiefern sich daraus Leistungsänderungen ergeben.

Familienzulagen

Bei Trennung oder Scheidung muss die anspruchsberechtigte Person für die Kinder- und Ausbildungszulagen neu bestimmt werden. Senden Sie eine Kopie der Trennungsvereinbarung oder des Scheidungsurteils an Ihre Familienausgleichskasse.

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Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Ansprüche an die AHV und IV können sich durch Zivilstandsmutationen verändern. Die Fachpersonen der SVA schauen mit Ihnen eine allfällige Leistungsänderung gerne an.

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Entplafonierung

Die Plafonierungskürzung entfällt bei Ehepaaren, deren gemeinsamer Haushalt richterlich aufgehoben oder geschieden wurde.

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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