Junger Mann am Mobiltelefon

Arbeiten im Ausland

Durch den freien Personenverkehr arbeiten viele Personen in verschiedenen Ländern. Auch Selbstständigerwerbende sind oft international tätig.

Haben Sie Aufträge aus dem Ausland? Arbeiten Sie über einen kurzen oder längeren Zeitraum in einem oder mehreren ausländischen Staaten? Hier erfahren Sie mehr über Ihren Versicherungsschutz.

Häufige Fragen

  • Ich habe Versicherungszeiten im EU-/EFTA-Raum zurückgelegt. Werden diese bei der Berechnung der Schweizer Rente berücksichtigt?

    Die ausländischen Versicherungszeiten können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Der ausländische Rentenanspruch ist abzuklären. Der Anspruchsbeginn, die Rentenhöhen und Voraussetzungen zum Leistungsbezug aus dem EU-/EFTA-Raum sind unterschiedlich. So können Auskünfte nur von Fachpersonen der entsprechenden Länder erteilt werden. Sie können sich bei den Rentenversicherer der EU-Länder und die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf als Verbindungsstelle persönlich informieren.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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