Mehrfachtätigkeit - erwerbstätig in zwei oder mehr Staaten

Sind Sie regelmässig in der Schweiz und im Ausland selbstständig tätig? In welchem Staat sind Sie versichert? Lassen Sie sich vom Fachteam der SVA Aargau beraten.

Wenn Sie in mehreren Ländern der EU oder der EFTA selbstständig tätig sind, gelten in der Regel nur die Rechtsvorschriften eines Staates. Die Koordination solcher Fälle übernimmt der Wohnsitzstaat. Der zuständige Träger stellt eine A1-Bescheinigung aus mit den anzuwendenden Rechtsvorschriften.

In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Sie sozialversichert sind. Mit einer A1-Bescheinigung können Sie dies nachweisen. Ohne diese dürfen Sie in manchen Fällen Ihre Tätigkeit nicht aufnehmen.

EU/EFTA

Üben Sie Ihre Selbstständigkeit in zwei oder mehr Staaten der EU/EFTA oder der Schweiz aus, sind Sie im Wohnsitzstaat versichert. Dies gilt, wenn Sie dort eine wesentliche Tätigkeit ausüben (mindestens 25 Prozent der Gesamttätigkeit). Ist dies nicht der Fall, unterstehen Sie den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sich der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit befindet.

Es gibt diverse weitere Konstellationen (Beamtenstatus, unbedeutende Tätigkeiten usw.). Nehmen Sie mit dem Fachteam der SVA Kontakt auf. Es berät Sie gerne und stellt Ihnen die benötigten Dokumente aus. Füllen Sie dafür das Formular Versicherungsunterstellung bei Mehrfachtätigkeit aus oder senden Sie eine E-Mail an internationales@sva-ag.ch.

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Vertragsstaaten

Jedes Sozialversicherungsabkommen regelt die Koordination zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Vertragsstaat einzeln. In den meisten Fällen werden die Einkommen nach dem Erwerbsortprinzip abgerechnet.

Es sind jedoch diverse Konstellationen möglich. Nehmen Sie mit dem Fachteam der SVA Kontakt auf. Es berät Sie und stellt die benötigten Dokumente aus. Füllen Sie das Formular Versicherungsunterstellung bei Mehrfachtätigkeit aus oder senden Sie eine E-Mail an internationales@sva-ag.ch.

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Häufige Fragen

  • Was ist eine A1-Bescheinigung?

    Das Formular A1 bescheinigt die anzuwendenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit eines bestimmten EU- oder EFTA-Mitgliedstaates. Mit der Bescheinigung kann der Selbstständigerwerbende im EU- oder EFTA-Raum nachweisen, welcher Sozialversicherung er/sie unterstellt ist.

  • Wo reiche ich den Antrag für die Versicherungsunterstellung bei Mehrfachtätigkeit ein?

    Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse ein, mit welcher Sie durch Ihre Erwerbstätigkeit verbunden sind. Die Ausgleichskasse wird Ihren Sachverhalt prüfen und die notwendigen Schritte einleiten.

     

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