

International erwerbstätig zu sein, gehört heute zum beruflichen Alltag. Beschäftigen Sie Arbeitnehmende, die in mehreren Staaten arbeiten oder vorübergehend in einen anderen Staat entsendet werden? Es stellt sich die Frage: Welchem Staat sind Ihre Arbeitnehmenden sozialversicherungsrechtlich unterstellt?
Beitragszahlungen, Gesetzesänderungen, Präventionsangebote – verpassen Sie und Ihre Mitarbeitenden keine wichtige Informationen aus der Welt der Sozialversicherungen: Abonnieren Sie jetzt unseren SVA-Newsletter.
Viele Unternehmen sind heute grenzüberschreitend tätig. Der korrekte Versicherungsschutz der Mitarbeitenden ist dabei wichtig. Ein deutscher Arbeitgeber bemühte sich lange vergebens um die notwendige Bescheinigung für seinen Schweizer Kunstschmid-Lehrling – bis sich die administrative Hürde schnell und unkompliziert überwinden liess.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.