Assistenzbeitrag für Minderjährige

Mit diesem finanziellen Beitrag stellen Sie eine Assistenzperson ein, die Ihr Kind bei der Lebensführung unterstützt. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Ihrem Kind, zu Hause zu leben. Den Assistenzbeitrag erhalten Sie zusätzlich zur Hilflosenentschädigung, damit Ihr Kind selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben kann.

Anmeldung

Hier können Sie Ihr Kind für den Assistenzbeitrag für Minderjährige und junge Erwachsene online anmelden. Für Anpassungen eins bestehenden Assistenzbeitrages genügt ein einfaches Schreiben.

Zur Anmeldung

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Leistung

Der Assistenzbeitrag berechnet sich nach der für die Hilfeleistungen benötigten Zeit. Dabei berücksichtigt die IV die gesamte Lebensführung.

Für den Assistenzbeitrag gibt es drei Stundenansätze:

Normalansatz (pro Stunde) CHF 34.30
Besondere Qualifikation (pro Stunde) CHF 51.50
Nachtdienst (individueller Ansatz pro Nacht) CHF 164.35 (maximal)

 

Den Beitrag erhalten Sie zusätzlich zur Hilflosenentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und die Ferienentschädigung sind im Assistenzbeitrag inbegriffen.

Für externe Beratungsleistungen (z.B. durch Pro Infirmis) übernimmt die IV bei erstmaliger Zusprache einen Beitrag von 1‘500 Franken für einen Zeitraum von drei Jahren. Diese Leistungen beinhalten etwa die Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung bei Heimaustritt oder bei der Suche nach einer Assistenzperson. Benötigen Sie nach Ablauf der Frist weitere Beratung, können Sie ein weiteres begründetes Gesuch einreichen.

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Anspruch

Ihr minderjähriges Kind kann Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben, wenn es eine Hilflosenentschädigung bezieht, und eines dieser Kriterien erfüllt:

  • Ihr Kind besucht regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse
  • Ihr Kind absolviert eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II
  • Ihr Kind arbeitet während mindestens zehn Stunden pro Woche auf dem regulären Arbeitsmarkt
  • Ihr Kind hat Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag für einen Mehraufwand von mindestens sechs Stunden pro Tag

Die gesetzliche Vertretung sowie Eltern, Grosseltern und Urgrosseltern erhalten keine Entschädigung im Rahmen des Assistenzbeitrages.

Der Assistenzbeitrag basiert auf dem regelmässigen zeitlichen Hilfebedarf Ihres Kindes. Sie schliessen einen Arbeitsvertrag mit der Assistenzperson ab und werden dieser gegenüber zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin. Die Assistenzstunden rechnen Sie mit der IV-Stelle ab. Mit diesem Beitrag bezahlen Sie den Lohn der Assistenzperson.

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Gut zu wissen

Änderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse, die den Leistungsanspruch beeinflussen, melden Sie Ihrer Kontaktperson bei der Invalidenversicherung. Diese Meldepflicht gilt bei:

  • Veränderungen des Gesundheitszustandes und/oder der Hilfsbedürftigkeit
  • Änderungen bei der Anzahl Tage in einer Institution (Heim, Werkstätte, Tagesstätte) inkl. Heimeintritt und Heimaustritt sowie Spitalaufenthalte
  • Änderungen beim Bezug anderer Leistungen der IV
  • Änderungen beim Bezug von Spitexleistungen (KVG) im Bereich der Grundpflege
  • Änderungen beim Zivilstand inkl. Änderungen der Haushaltsgrösse sowie Adressänderungen
  • Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit, einer gemeinnützigen Tätigkeit sowie Änderungen des Beschäftigungsgrades und/oder des Einkommens
  • Unterbrechung oder Beendigung einer Ausbildung
  • Auslandaufenthalten von mehr als drei Monaten
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Abrechnung

Für die erste Abrechnung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Arbeitsverträge für sämtliche Assistenten
  • Alle Lohnabrechnungen
  • Die Beitragsrechnung der Ausgleichskasse
  • Unfallversicherung mit den Prämiensätzen für Berufsunfall und Nichtberufsunfall
  • Pensionskasse (sofern dies abgezogen werden muss)
  • Abrechnung der Krankentaggeldversicherung mit den Prämiensätzen
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Häufige Fragen

  • Wie wird der Assistenzbeitrag berechnet?

    Der Assistenzbeitrag wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs der versicherten Person festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits über andere Leistungen gedeckt ist (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für minderjährige Versicherte, Grundpflege gemäss KVG usw.).
    Der Assistenzbeitrag beträgt CHF 33.50 pro Stunde. Muss die Assistenzperson für die benötigten Hilfeleistungen über besondere Qualifikationen (insbesondere Lormen oder Gebärdensprache) verfügen, so beträgt der Assistenzbeitrag CHF 50.20 pro Stunde. Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens CHF 160.50 pro Nacht. In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen. Nicht bezogene Nachtpauschalen können unter gewissen Voraussetzungen in Stunden umgewandelt und tagsüber bezogen werden.

    Der Assistenzbeitrag wird der versicherten Person gegen monatliche Vorlage einer Rechnung direkt ausbezahlt. In der Rechnung sind die tatsächlich geleisteten Assistenzstunden aufzuführen. Sie darf höchstens die Zeitperiode der letzten 12 Monate betreffen.

  • Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Formular "Rechnung für Assistenzbeitrag" einreichen?

    Sie können die Rechnungen online über die  IV-Rechnungsplattform einreichen. Bitte halten Sie die Lohnabrechnungen der Assistent*innen bereit.

Mein Anliegen

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