Medizinische Behandlung

Die Invalidenversicherung übernimmt die medizinische Behandlung anerkannter Geburtsgebrechen. Ebenso medizinische Massnahmen, um die Erwerbsfähigkeit für den späteren Einstieg ins Berufsleben zu erhalten. Ihre Kontaktpersonen bei der Invalidenversicherung beraten Sie gerne.

Anmeldung

Hier können Sie die erstmalige Anmeldung für medizinische Massnahmen für Minderjährige und junge Erwachsene online ausfüllen. Verlängerungen können Sie mit einem einfachen Schreiben beantragen.

Zur Anmeldung

Mehr
Weniger

Anspruch

Die Invalidenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung eines Geburtsgebrechens bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Danach ist die Krankenkasse zuständig. Die anerkannten Geburtsgebrechen finden Sie untenstehend (nützliche Links). Der Anspruch entsteht mit dem Beginn der Behandlung.

Bis zum 25. Altersjahr kann die IV auch die Kosten von medizinischen Eingliederungsmassnahmen (z. B. ambulante Psychotherapie, operative Eingriffe, etc.) übernehmen, die unmittelbar auf die Eingliederung ins Erwerbsleben gerichtet sind. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen bei Vollendung des 20. Altersjahres bereits an einer beruflichen Eingliederungsmassnahme der IV teilnehmen.

Die Krankenkasse (Grundversicherung) übernimmt die medizinischen Leistungen bis zum Entscheid der Invalidenversicherung und verrechnet die erbrachten Leistungen später direkt mit der IV.

Mehr
Weniger

Leistungen

Die Invalidenversicherung übernimmt folgende Massnahmen:

  • Die ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung auf der allgemeinen Abteilung
  • Die Behandlung durch medizinische Hilfspersonen (z.B. Physiotherapie usw.)
  • Anerkannte Arzneimittel
  • Behandlungsgeräte (z.B. Brillen, Inhalationsapparate usw.)
  • Reisekosten für die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto

Auf die Leistungen der Invalidenversicherung bezahlen Sie keinen Selbstbehalt.

Mehr
Weniger

Kosten für Reisen und auswärtige Mahlzeiten

Die Invalidenversicherung kann Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen oder den medizinischen Eingliederungsmassnahmen entstehen (z.B. Reiseweg zur ärztlichen Kontrolle oder zur Therapie), übernehmen. Die Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Motorfahrzeug rechnen Sie wie folgt ab:

  • Ambulante Behandlungen: kürzester Weg Wohnort – Behandlungsort – Wohnort
  • Stationäre Behandlungen: Ein- und Austrittstag mit Essensgeld sowie jeder dritte Besuchstag

Die IV übernimmt die Kosten der günstigsten Reisevariante. Bei Fahrten mit dem Privatauto berechnet sie den kürzesten Weg (45 Rappen pro Kilometer). Parkgebühren vergütet die IV nicht.

Bei notwendigen Abwesenheiten von fünf bis acht Stunden erhalten Sie für auswärtige Mahlzeiten 11.50 Franken. Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden erhalten Sie 19 Franken.

Ihre Reisekosten können Sie rasch und unkompliziert online bei uns einreichen. Nutzen Sie dazu unsere IV-Rechnungsplattform.

Mehr
Weniger

Häufige Fragen

  • Mein Kind hat eine Behinderung, welche Unterstützung erhalte ich von der IV?

    Die Invalidenversicherung unterstützt Minderjährige und Jugendliche wie folgt:

    • Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung gewisser angeborener Einschränkungen längstens bis zum vollendeten 20. Altersjahr.

    • Zusätzlich sind Massnahmen eingeschlossen, welche unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet sind. Bei laufender beruflicher Eingliederungsmassnahme können einzelne medizinische Massnahmen bis zum vollendeten 25. Altersjahr übernommen werden.

    • Sie gewährt Berufsberatung für den Einstieg ins Erwerbsleben und übernimmt behinderungsbedingte Mehrkosten, die bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung entstehen. Bei Fragen zur erstmaligen beruflichen Ausbildung steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung, wo Sie sehr niederschwellig Kontakt aufnehmen und Ihre Fragen anbringen können: Hotline 062 837 86 29

    • Die Invalidenversicherung gibt Hilfsmittel ab, die für die Erwerbstätigkeit oder die Ausbildung benötigt werden oder Ihnen helfen, Ihren Alltag möglichst unabhängig und selbständig zu bewältigen.

    • Benötigt Ihr Kind im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne gesundheitliche Einschränkung regelmässige Unterstützung und bedarf es einer intensiven Betreuung, so unterstützen wir Sie durch eine Hilflosenentschädigung und/oder einen Intensivpflegezuschlag.

    • Ergänzend zur Hilflosenentschädigung kann Ihnen die Invalidenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Assistenzperson finanzieren, welche Ihnen bei der Betreuung Ihres Kindes bei der gesamten Lebensführung hilft.

     

  • Wann wird eine Kostengutsprache verlängert?
    • Ist eine Kostengutsprache befristet, so prüfen wir gerne eine Verlängerung. Informieren Sie uns dazu schriftlich (Brief oder E-Mail) und teilen Sie uns mit, welche ärztliche Stelle uns zum Verlauf der Behandlung Auskunft geben kann.
    • Sie haben bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf medizinische Massnahmen. Weitere IV-Leistungen können Sie auch darüber hinaus beantragen.

     

  • Erhalte ich eine Leistungsabrechnung von der IV?

    Nein. Leistungsabrechnungen sind nicht notwendig, da die IV die kompletten Leistungen übernimmt und Sie keinen Selbstbehalt tragen. Der Leistungserbringer (z. B. Spital) sendet Ihnen jedoch eine Kopie der Rechnung/-en an die IV zu.

  • Ich ziehe um. Was muss ich tun?

    Wenn Sie innerhalb des Kantons umziehen, so melden Sie der IV einfach Ihre neue Adresse. Ziehen Sie in einen anderen Kanton, so ist künftig die IV-Stelle Ihres neuen Wohnkantons für Sie zuständig. Ihre Unterlagen senden wir nach Abschluss von allenfalls laufenden Abklärungen an die neu zuständige Stelle.

  • Kann ich mit der IV per E-Mail kommunizieren?

    Ja. Wir empfehlen Ihnen E-Mails für alltägliche Korrespondenz, Anfragen oder Anträge. Bitte beachten Sie die Risiken des unverschlüsselten Datenaustausches. Vertrauliche Unterlagen (z. B. Arztberichte) können wir Ihnen nur per E-Mail zu senden, wenn Sie dem unverschlüsselten Datenaustausch zustimmen.

  • Was benötigt die Invalidenversicherung um meine Rechnung begleichen zu können?

    Sie können Ihre Abrechnung online einreichen. Nutzen Sie dazu unsere IV-Rechnungsplattform.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.