Kinder mit gesundheitlicher Einschränkung

Hat Ihr Kind eine gesundheitliche Einschränkung? Für medizinische Massnahmen und Hilfsmittel übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten. Benötigt Ihr Kind mehr Hilfe als Gleichaltrige, erhalten Sie von der IV einen finanziellen Beitrag. Die IV hilft Kindern mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zudem, eine geeignete Ausbildung zu finden und diese erfolgreich zu absolvieren.

Die Fachpersonen der IV unterstützen Sie und Ihr Kind mit den folgenden Leistungen:

Häufige Fragen

  • Mein Kind hat eine Behinderung, welche Unterstützung erhalte ich von der IV?

    Die Invalidenversicherung unterstützt Minderjährige und Jugendliche wie folgt:

    • Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung gewisser angeborener Einschränkungen längstens bis zum vollendeten 20. Altersjahr.

    • Zusätzlich sind Massnahmen eingeschlossen, welche unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet sind. Bei laufender beruflicher Eingliederungsmassnahme können einzelne medizinische Massnahmen bis zum vollendeten 25. Altersjahr übernommen werden.

    • Sie gewährt Berufsberatung für den Einstieg ins Erwerbsleben und übernimmt behinderungsbedingte Mehrkosten, die bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung entstehen. Bei Fragen zur erstmaligen beruflichen Ausbildung steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung, wo Sie sehr niederschwellig Kontakt aufnehmen und Ihre Fragen anbringen können: Hotline 062 837 86 29

    • Die Invalidenversicherung gibt Hilfsmittel ab, die für die Erwerbstätigkeit oder die Ausbildung benötigt werden oder Ihnen helfen, Ihren Alltag möglichst unabhängig und selbständig zu bewältigen.

    • Benötigt Ihr Kind im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne gesundheitliche Einschränkung regelmässige Unterstützung und bedarf es einer intensiven Betreuung, so unterstützen wir Sie durch eine Hilflosenentschädigung und/oder einen Intensivpflegezuschlag.

    • Ergänzend zur Hilflosenentschädigung kann Ihnen die Invalidenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Assistenzperson finanzieren, welche Ihnen bei der Betreuung Ihres Kindes bei der gesamten Lebensführung hilft.

     

  • Wann wird eine Kostengutsprache verlängert?
    • Ist eine Kostengutsprache befristet, so prüfen wir gerne eine Verlängerung. Informieren Sie uns dazu schriftlich (Brief oder E-Mail) und teilen Sie uns mit, welche ärztliche Stelle uns zum Verlauf der Behandlung Auskunft geben kann.
    • Sie haben bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf medizinische Massnahmen. Weitere IV-Leistungen können Sie auch darüber hinaus beantragen.