Die AHV/IV-Renten erhöhen sich per 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent. Grund dafür ist die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung in der Schweiz.
Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1'225.00 auf 1'260.00 Franken, die Maximalrente von 2'450.00 auf 2'520.00 Franken pro Monat (Beträge bei vollständiger Beitragsdauer). Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen.
Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Lesen Sie mehr darüber unter unseren nützlichen Links.
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Was müssen Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?
Nichts. Die erhöhte Rente wird ab Januar 2025 automatisch ausbezahlt.
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